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Potsdam-Fahrland: Anwohner drohen mit Klage gegen Semmelhaack-Siedlung

50 Fahrländer haben sich an die Kommunalaufsicht gewandt. Sie zweifeln an der Zulässigkeit des Handelns der Bauverwaltung.

Potsdam/Fahrland - Anwohner machen mobil gegen die Pläne für eine weitere Siedlung des Unternehmens Semmelhaack im schnell wachsenden Ortsteil Fahrland. In einem den PNN vorliegenden Schreiben an die Kommunalaufsicht des Landes äußern die rund 50 Unterzeichner grundsätzliche Zweifel an der Zulässigkeit der vorgesehenen 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser, die auf einer 1,5 Hektar großen Fläche an der Ketziner Straße 22 entstehen sollen. Vor allem macht die Anwohner stutzig, dass auf dem als Grünland ausgewiesenem Gebiet auch nach Auffassung des Rathauses bis vor Kurzem noch kein Baurecht bestand.

Die Bauverwaltung hatte das Projekt gleichwohl für rechtlich möglich erklärt – schließlich habe man mit dem Investor im vergangenen Herbst einen städtebaulichen Vertrag zu dem Projekt abgeschlossen. Die Anwohner sehen das anders. „Wir, und diese Sicht wird durch unseren Fachanwalt für Baurecht gestützt, gehen davon aus, dass eine mögliche Bebauung des Areals ausschließlich über ein geregeltes Bebauungsplanverfahren möglich ist, dass es also eine Planungspflicht der Gemeinde gibt“, heißt es in dem Schreiben. In so einem Verfahren wären die Nachbarn zu beteiligen, zudem müssten öffentliche Belange abgewogen und demokratische Grundprinzipien eingehalten werden, heißt es weiter. Und: „Ein städtebaulicher Vertrag ersetzt kein Planungsrecht.“

Anwohner: Verstoß gegen das Baugesetz „offensichtlich“

Daher solle nun die Kommunalaufsicht das Vorgehen prüfen. Zugleich sei man durchaus gewillt – unterstützt von einem Baujuristen –, auch gerichtlich gegen die Baugenehmigungen vorzugehen, erklären die Unterzeichner. Der Verstoß gegen das Baugesetz sei „offensichtlich“.

Solche Zweifel hatte wie berichtet bereits der Fahrländer Ortsbeirat Stefan Matz (Linke) im Februar geäußert. Das hatte die Bauverwaltung zurückgewiesen. So habe man zur Vermeidung eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens eine Genehmigung für das Projekt über den Baugesetzparagrafen 35 erteilt. Laut diesem darf im sogenannten Außenbereich aber nur gebaut werden, wenn „öffentliche Belange“ nicht beeinträchtigt werden. Die Beeinträchtigung solcher Belange – zum Beispiel Landschaftsschutz – wolle man mit dem städtebaulichen Vertrag ausschließen, hatte die Verwaltung argumentiert. Auch anderswo in Potsdam sei schon so verfahren worden, hieß es.

Anwohner halten Argumentation der Bauverwaltung für "nicht schlüssig"

Die Anwohner lassen diese Argumente nicht gelten. Die von der Verwaltung angeführte Zeitersparnis könne ein Planungserfordernis nicht ersetzen, heißt es in dem Schreiben. Hellhörig macht die Anwohner auch, dass die Fläche im gültigen Landschaftsplan der Stadt als Grünland dargestellt ist – mit dem Planungsziel „Erhaltung/Entwicklung extensiv genutzter Grünlandflächen, Gras- und Staudenfluren“. Zugleich liege damit eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, was das Bauvorhaben unzulässig mache.

Denn die Stadtverwaltung hatte explizit den besagten Paragrafen 35 im Baugesetzbuch als Genehmigungsgrundlage angegeben. Demnach darf aber nicht gebaut werden, wenn das „Vorhaben den Darstellungen eines Landschaftsplans widerspricht“, verweisen die Anwohner auf die Gesetzeslage. Die entgegengehaltene Argumentation der Bauverwaltung, „dass der Landschaftsplan nur die Bestandssituation übernommen hat, halten wir für nicht schlüssig“, meinen die Anwohner.

Rechtsauskunft der Bauverwaltung abgelehnt: Wie geht es weiter in Fahrland?

Zugleich räumen die Unterzeichner auch ein, dass die fragliche Fläche wiederum im städtischen Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ dargestellt ist – also anders als im Landschaftsplan. Doch auch dieser Konflikt könne nur in einem geregelten Bebauungsplanverfahren bewältigt werden, und nicht mit einem städtebaulichen Vertrag.

Auch die Fraktion Die Andere hatte sich zuletzt für den Fall interessiert und um eine aktuelle Rechtsauskunft der Bauverwaltung gebeten. Die hat Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) nach PNN-Informationen jüngst abgelehnt. Die etwaige rechtliche Kontrolle obliege den Verwaltungsgerichten, teilte er der Fraktion mit. Für das Projekt von Semmelhaack gebe es bereits einen Bauvorbescheid. Rechtsmittel seien keine eingelegt worden, teilte Rubelt mit. Die Klagedrohung der Anwohner kannte er da noch nicht.

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