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Potsdam: Baumschutz: Warten trotz Neuregelung

Obwohl es eine neue Regelung gibt, bleibt die Bearbeitungszeit für Fällanträge lang. Bürger warten in Potsdam bis zu sechs Monate auf eine Entscheidung aus dem Rathaus.

Potsdam - Die Novellierung der Bauschmutzverordnung hat zum jetzigen Zeitpunkt ihr Ziel nicht erreicht. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Stadtverordneten Peter Schüler hervor. Demnach ist Potsdams Verwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Baumfällung nicht schneller geworden. „Die Bearbeitungszeiten sind ungefähr gleich geblieben“, heißt es in der Antwort. Durchschnittlich müssen Potsdamer vier Monate warten. „Antragstellerbedingte Liegezeiten“ zur Vervollständigung der Unterlagen seien darin enthalten. Nach PNN-Informationen können es aber auch sechs Monate sein – trotz vollständiger Unterlagen.

Die neue Potsdamer Baumschutzverordnung war im Mai 2017 von den Stadtverordneten beschlossen worden. Seit Anfang Juni ist sie in Kraft. Eigentlich sollte damit unter anderem die Verwaltung entlastet werden, weil sie nun weniger Anträge bearbeiten muss. In der Begründung hieß es, die Reduzierung von Aufwand solle die dringend erforderliche Verkürzung übermäßiger Bearbeitungszeiten und -rückstände bewirken.

470 Anträge stapeln sich bei der Potsdamer Stadtverwaltung

Das Papier sieht unter anderem vor, dass in der Innenstadt alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 Zentimetern ohne Genehmigung nicht gefällt werden dürfen, im äußeren Stadtbereich gilt ein Stammumfang von 60 Zentimetern. Um die Neufassung der Verordnung war lange gestritten werden. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Bäume erst ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern geschützt gewesen wären. Ist der Baum dicker, muss eine Genehmigung beantragt werden.

Damit hat die Verwaltung einiges zu tun: Derzeit liegen 470 Anträge zur Bearbeitung vor. Dabei handele es sich nicht nur um Fällungen sondern auch um Wurzeleingriff und Kronenschnitte. „Etwa 200 Anträge resultierten aus den Herbststürmen 2017“, so die Verwaltung. Ein Großteil der Anträge seien unvollständig. An die Antragsteller seien entsprechende Nachforderungen versandt worden.

Die Neuregelung war umstritten, weil sie den Baumschutz lockerte. Denn nach der vorher geltenden Verordnung waren bereits alle Bäume geschützt, die einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern hatten. Die Stadt hatte die Neuregelung unter anderem juristisch begründet. So seien mehrere Gerichtsurteile ergangen, die berücksichtigt werden müssten. Rund 500 Bäume mehr sollten so künftig ohne Genehmigung fallen – jedes Jahr.

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