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Potsdam: 26 illegale Angler erwischt

Immer wieder kommt es laut dem Rathaus zu Beschwerden über Angler. Seit 2015 wurden zudem mehr als 170 Angler ohne Erlaubnis erwischt.

Das Ordnungsamt nimmt verstärkt illegale Angler ins Visier. Seit 2015 wurden in Potsdam insgesamt 176 Angler ohne gültige Erlaubnis kontrolliert, davon 26 in diesem Jahr. Wie Rathaussprecher Stefan Schulz auf PNN-Anfrage mitteilte, kommt es immer wieder zu Beschwerden von Bürgern. Grund seien Verunreinigung der Angelplätze sowie das nicht artgerechte Töten der Tiere.

Wer in Potsdam angelt, muss einen Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe vorweisen können und im Besitz einer Angelkarte sein. Wer zusätzlich zu Friedfischen auch Raubfische angeln will, muss darüber hinaus einen Fischereischein besitzen. Außerdem ist das Fischen mit einer Handangel nur ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Dies gilt jedoch nur für sogenannte „Gewässer mit Koppelfischereirechten“ – also Gewässerstrecken mit mehreren fischereiberechtigten Personen. Dies ist in der gesamten Havel der Fall.

Wer ohne Erlaubnis angelt, macht sich der sogenannten Fischwilderei schuldig und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße rechnen. „In der Regel werden eine empfindliche Geldstrafe und gegebenenfalls die Einziehung des verwendeten Angelgeräts angeordnet“, erläuterte Schulz. Unterschieden werden müsse, ob die betroffene Person keine Erlaubnis für das Fischen am betreffenden Ort (Gewässerkarte) oder keine Erlaubnis für das Angeln allgemein (Fischereischein) vorweisen kann. Geringer falle die Strafe aus, wenn lediglich der Fischereischein nicht vorliegt. Torsten Leppin vom 1. Potsdamer Anglerverein begrüßt die häufigen Kontrollen: „Das ist ein positives Signal für alle, die legitim angeln“, sagte er. 

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