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Update

Polizeibericht für Potsdam: Mann und Hund sterben nach Brand in Potsdam

In der Nacht zu Freitag brannte eine Wohnung in der Berliner Vorstadt. Der Bewohner wurde zunächst aus der Wohnung gerettet, starb jedoch später im Krankenhaus. Auch sein Hund überlebte nicht.

Potsdam - Nach einem Wohnungsbrand in Potsdam ist in der Nacht zum Freitag ein Mann offenbar an einer Rauchvergiftung gestorben. Wie die Polizei mitteilte, war der Brand um kurz nach Mitternacht in der Küche einer Doppelhaushälfte in der Tizianstraße in der Berliner Vorstadt ausgebrochen. Bei dem schweren Brand habe es eine "große Rauchentwicklung" im Erdgeschoss gegeben, sagte eine Polizeisprecherin.

Die Feuerwehr konnte den bewusstlosen 48-Jährigen zwar aus seiner Wohnung retten, er starb jedoch wenig später im Krankenhaus. Weitere Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Nach Angaben der Polizei habe der Mann sich wohl allein in dem Haus befunden - mit zwei Tieren: Einem Hund, der ebenfalls gestorben sei, sowie einer Katze, die das Feuer überlebte. Im Einsatz waren die Berufsfeuerwehr sowie die Freiwilligen Feuerwehren Bornim und Bornstedt mit 24 Einsatzkräften und 13 Fahrzeugen.

Wollte der Mann den Kamin anmachen?

Nach ersten Erkenntnissen habe der Mann versucht, einen Kamin zu entzünden, sagte ein Polizeisprecher am Freitagmorgen gegenüber den Potsdamer Neueste Nachrichten. Wie es schließlich zu dem Brand gekommen ist und wie der Mann ums Leben kam, sei jedoch noch Gegenstand der kriminaltechnischen Untersuchungen, hieß es.

Bereits in der Nacht sei die Polizei mit acht Beamten vor Ort gewesen, nun liefen die Ermittlungen der Kriminaltechniker, sagte eine Polizeisprecherin. Die Doppelhaushälfte sei nicht mehr bewohnbar und von der Polizei als Tatort beschlagnahmt worden. Bis die Ermittlungen beendet seien, sei auch eine Brandwache vor Ort. Die Löscharbeiten der Feuerwehr waren gegen 4 Uhr beendet.

Feuerwehr erinnert an Rauchmelder-Pflicht

Unabhängig von der Brandursache und dem Verlauf im konkreten Fall erinnerte die Feuerwehr Potsdam in ihrer Pressemitteilung an die Rauchmelderpflicht: In Brandenburg bestehe seit dem 1. Juli 2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten, Bestandsbauten müssen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet sein. Rauchmelder sollen laut Feuerwehr in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Das gelte für die Mietwohnung ebenso wie für das eigene Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung.  (mit dpa)

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