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Plädoyers im Prozess gegen Silvio S.: Staatsanwalt und Nebenkläger fordern Sicherungsverwahrung

Im Prozess gegen Kindermörder Silvio S. wurden am Freitag doch noch die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern Sicherungsverwahrung, die Verteidigung lehnt das ab. 

Potsdam - Im zweiten Prozess gegen Doppelmörder Silvio S. sind am Freitag die Plädoyers gehalten worden. Wie im ersten Prozess 2016 fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass der Mörder von Elias (6) aus Potsdam und Mohamed (4) aus Berlin nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Die Verteidigung lehnt das ab. Das Urteil soll nächste Woche Freitag um 13 Uhr gesprochen werden. 

Am Vormittag hatte das das Landgericht Potsdam zunächst alle sechs Beweismittelanträge sowie einen Befangenheitsantrag der Nebenklage abgewiesen. So wird weder der berüchtigte, unter dem Namen "Storch" bekannte Sexualstraftäter Detlef N. als Zeuge gehört noch ein neuer Gutachter bestellt, der etwas darüber sagen kann, ob der Mörder des sechsjährigen Elias aus Potsdam und des vierjährigen Mohamed die Jungen aus einem Hang heraus missbraucht und getötet hat. Darum geht es in dem Revisionsverfahren: Das Gericht muss feststellen, ob Silvio S. weiter eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist und deswegen nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. In einem ersten Verfahren 2016 hatte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, aber keine Sicherungsverwahrung verhängt, was Staatsanwaltschaft und Nebenklage verlangt hatten.

Kein "Storch" als Zeuge

Der Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz hatte unter anderem beantragt, den Schwerverbrecher Detlef N. Aus der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben, als Zeugen zu hören. Es gehe um die Frage, ob der der dort zwischenzeitlich ebenso einsitzende Silvio S. in ein Abhängigkeitsverhältnis zu N. geraten sei und diesem etwas über das Motiv seiner Taten und sein Vorleben erzählt habe - was für die juristisch notwendige Beurteilung, ob Silvio S. einen Hang zu solchen Taten hat, wichtig sei. Das Gericht wies den Antrag als sachlich nicht fundiert zurück. Die Nebenklage spekuliere nur, dass der "Storch" etwas zur Aufklärung beitragen könne, es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Silvio S. sich dem Sexualstraftäter tatsächlich offenbart und mit ihm über die Morde an Elias und Mohamed gesprochen habe.

Vorwürfe gegen Gutachter zurückgewiesen

Auch einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter Matthias Lammel lehnte das Gericht ab. Lammel habe sich an einem Verhandlungstag respektlos gegenüber der Mutter von Mohamed gezeigt, etwa weil er sagte, er habe "nicht ewig Zeit" für den Prozess. Das deute darauf hin, dass es ihm an Aufklärungswille fehle. Lammel hatte bereits für den ersten Prozess ein Gutachten zu Silvio S. erstellt und dabei deutlich gemacht, dass es ihm unmöglich sei, einen Hang zu bestätigen oder auszuschließen, weil sich Silvio S. bislang nicht näher zu seinen Taten geäußert habe.  In einer schriftlichen Stellungnahme äußerte sich Lammel zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Befangenheit. Er habe kein respektloses Verhalten gegenüber der Mutter des Opfers an den Tag gelegt, erklärte er darin. Die Nebenklage nahm am Freitag Anstoß an der Stellungnahme Lammels und stellte einen erneuten Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, über den das Gericht am Nachmittag entscheiden will. Sowohl Staatsanwalt Peter Petersen als auch die Anwältin, die die Mutter von Elias vertritt, folgten den Befangenheitsanträgen gegen den Gutachter nicht. 

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