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Pflicht zum Licht: Das müssen Radler zur Beleuchtung wissen

Am Dienstag startet die Stadt die Aktion "FahrRad-Licht" auf der Hegelallee. Was müssen Potsdamer Radfahrer in der dunklen Jahreszeit beachten?

Von Valerie Barsig

Potsdam - Am Dienstag führt die Stadt gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC e.V.) die diesjährige Aktion „FahrRad-Licht“ durch. Dazu stellt sich Potsdams Fahrradbeauftragter Torsten von Einem auf die  Mittelpromenade der Hegelallee und sensibilisiert Radler auf ausreichende und funktionierende Beleuchtung. Wer mit kaputtem Licht unterwegs ist, kann das Problem bis 18 Uhr in der ADFC-Selbsthilfewerkstatt in der Gutenbergstraße 76 beheben. Die Selbsthilfewerkstatt ist von November bis Februar sonst auch jeden ersten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr geöffnet.

Was gilt es für Radler zu beachten?

Jetzt, wo die Tage kürzer werden, ist vorschriftsmäßige Beleuchtung auf dem Fahrrad besonders wichtig. Denn wer im Dunklen, Nebel oder Schnee ohne Licht radelt, gefährdet sich selbst und andere.

Fahrräder müssen laut Gesetz vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht vorweisen. Dazu kommen Reflektoren – weiß vorn, rot hinten. Bei den Pedalen und Laufrädern sind je zwei gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. An den Rädern kann alternativ auch weißes Reflexmaterial zum Einsatz kommen. Wer ohne erforderliches Licht unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 35 Euro rechnen.

Leuchten brauchen Zulassungsnummer

Front- und Heckleuchte müssen nicht immer zwingend fest montiert sein. Alternativ sind auch aufladbare Steckleuchten erlaubt. Diese funktionieren meist mit Akku und lassen sich per USB-Stecker laden.

Die Steckleuchten müssen dann vorgehalten und einsatzbereit sein, wenn es die Sichtverhältnisse nötig machen. Daher das rechtzeitige Laden nicht vergessen. Bei allen Leuchten gilt: Sie müssen eine K-Zulassungsnummer tragen.

Blinklichter darf man nur als Zusatz tragen

Blinklichter dürfen Radler allerdings nicht am Rad direkt montieren. Erlaubt sind sie als zusätzliche Beleuchtung, etwa an Taschen oder Kleidung. Es gibt beispielsweise auch Helme mit integrierten Rückleuchten.

Besonders helles Licht liefert die LED-Technik bei langer Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden. Moderne Varianten gibt es auch mit Tagfahrlicht. Darin sieht der Tüv Süd besonders für Kinder einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn, da man sie tagsüber besser sieht. Die meist billigeren Halogenlichter sind für höchstens 4000 Stunden gut, werden warm und sind nicht stoßfest.

Für die Energieversorgung empfiehlt sich ein moderner Nabendynamo. Leise, leichtgängige, auch bei Nässe zuverlässige Arbeitsweise ist sein Vorteil gegenüber den alten Seitendynamos, den man bei Bedarf an den Reifen drückt.

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