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Eine Szene aus Berlin, auch in Potsdam kommt das vor. 

© Jörn Hasselmann

Parken auf Radwegen: Potsdamer Ordnungsamt verzichtet auf Bußgelder

Fotobeweise reichen für ein Bußgeldverfahren nicht aus, sagt die Potsdamer Rathausverwaltung. Ein Jura-Professor der Uni Potsdam widerspricht: Die Behörde legt das Recht falsch aus. 

Potsdam - Wenn Autofahrer ihre Wagen auf Radwegen parken, müssen sie in Potsdam nicht unbedingt mit finanziellen Strafen rechnen. Denn das Ordnungsamt vertritt bisher die Auffassung, dass von Privatleuten eingereichte Fotobeweise für solche Vergehen nicht für ein Bußgeldverfahren ausreichen – dafür muss erst ein Außendienstmitarbeiter vor Ort kommen, so die Auffassung der Behörde. In der Praxis sind die Verkehrssünder dann oft weg. Diese Rechtsauslegung gerät nun ins Wanken.

Private Aufnahmen als Beweismittel fürs Falschparken

Auf PNN-Anfrage hat sich der Jura-Professor Wolfgang Mitsch die Argumentation der Behörde angesehen, er ist an der Uni Potsdam der Experte für Ordnungswidrigkeitenrecht. Den PNN sagte er, die Rechtsauffassung der Stadt bewerte er als „unrichtig“. Private Aufnahmen könnten einen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit begründen „und auch als Beweismittel im Verfahren verwendet und verwertet werden“. Allerdings sei die Behörde nicht verpflichtet ein Verfahren einzuleiten, es gebe also einen Ermessensspielraum. Sehe eine Behörde aber von der Einleitung eines Verfahrens ab, weil sie wie das Potsdamer Ordnungsamt irrigerweise annehme, dem stünden rechtliche Hindernisse entgegen, handle diese rechtswidrig – weil eben kein Ermessen ausgeübt werde, so Mitsch.

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Anlass für die Anfrage der PNN war eine Debatte in der Stadtverordnetenversammlung vor zwei Wochen. Jan Kuppert von der Potsdamer Ortsgruppe des ökologischen Verkehrsclubs VCD wollte dort wissen, warum das Ordnungsamt keine Fotobeweise von Bürgern annimmt, wenn es um die Ahndung von Falschparkern auf Radwegen geht. Ordnungsdezernentin Brigitte Meier (SPD) sagte, das sei eben nicht möglich – das Ordnungsamt müsse das vor Ort selbst klären, „per Augenscheinnahme“. Zugleich stellte sie eine mögliche personelle Aufstockung des Amts in Aussicht. Kuppert widersprach: Andere Städte würden solche Fotobeweise von Bürgern durchaus zulassen. 

Offen bleibt, wie das Rathaus mit einem aktuellen Hinweis umgehen wird

Auf PNN-Anfrage präzisierte das Rathaus danach, „ausschließlich auf Grundlage eines durch einen Privaten eingereichten Fotobeweises und ohne eigene Ermittlungstätigkeit der Behörde kann kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden“. Es handele sich um „ein rein hoheitliches Handeln“, dass „ausschließlich durch im staatlichen Auftrag handelnde Personen durchgeführt“ werden dürfe. Diese Argumente sandte die PNN dann an den Uni-Professor, der der Stadt widerspricht. Das Rathaus ließ am Montag offen, wie es mit dem Hinweis umgeht.

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