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Landeshauptstadt: Oberschule und Gymnasium „inkompatibel“

Übergang nach der zehnten Klasse kaum möglich / Auswirkungen auf jetziges Ü7-Verfahren erwartet

Der Schulwechsel vor dem Abitur wird im Land Brandenburg künftig erschwert. Denn Schüler, die sich nach der Grundschule für die Oberschulen entscheiden, können trotz entsprechender Leistungen nicht so einfach nach der zehnten Klasse ein Abitur an einem Gymnasium ablegen. Das bestätigte ein Sprecher des Brandenburger Bildungsministeriums den Potsdamer Neuesten Nachrichten. Er schloss ein verändertes Anwahlverhalten der Eltern im heute beginnenden so genannten Ü7- Verfahren nicht aus.

In der Landeshauptstadt kämpfen ab heute 21 weiterführende Schulen – darunter acht Oberschule, vier staatliche Gymnasien, fünf Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie vier Einrichtungen in freier Trägerschaft – um die Schüler. Erwartet werden laut Schulentwicklungsplan 940 Schüler in 37 Klassen. Zum Vergleich: vor zehn Jahren waren es noch mehr als 1700 Schüler. Nicht alle Schulen könnten neue Klassen bilden, hieß es bereits vor Wochen, nun droht eine erneute Verschiebung der Anmeldungen in Richtung Gesamtschule und Gymnasien.

Bereits im Vorjahr waren die vom Ministerium neu eingeführten Oberschulen in Potsdam die Verlierer des Anwahlverfahrens. Fünf der damals neun Einrichtungen konnten keine siebten Klassen eröffnen. Wiederholt sich dies in diesem Jahr, droht einigen der Oberschulen sogar das Aus. Heute verschickt das Brandenburger Bildungsministerium Briefe an alle Schulleiter, in denen über die geplanten Neuerungen der 16. Schulgesetzänderung informiert wird. Dazu gehört auch, dass alle Schüler, die in diesem Jahr in die siebte Klasse wechseln, ihr Abitur nach zwölf Jahren ablegen können. „Das ist der momentane Plan“, sagte Thomas Hainz, Bildungsministeriumssprecher gegenüber PNN. Jedoch werde die Möglichkeit, nach der 9. und 10. Klasse von der Oberschule an ein Gymnasium zu wechseln, nahezu unmöglich. Schüler aus der Oberschule sollten daher laut Hainz ihr Abitur an einem Oberstufenzentrum oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ablegen – sofern diese per Gesetz in der Auflösung befindliche Schulform dann noch existiert.

Grund für den schwierigen Übergang aus der Oberschule auf ein Gymnasium sei die Verdichtung von Bildungsinhalten vor allem in der Sekundarstufe I. „Das Abitur nach zwölf Jahren führt zu mehr Lehrstoff in den anderen Klassenstufen“, so Hainz. Daher wurde auch der Samstag als Unterrichtstag diskutiert. Seien die Bildungsinhalte der beiden Schulformen in der siebten und achten Klasse noch ähnlich, so Hainz, differiere dies in den weiteren Klassen und wird führt somit zur Inkompatibilität. „Der Wechsel soll aber ermöglicht bleiben“, sagte Hainz. Gedacht sei beispielsweise an ein Gymnasium pro Region, das als zweiten Strang bis zur 13. Klasse unterrichtet. Dies sei jedoch in der Prignitz oder anderen ländlichen Teilen Brandenburgs schwierig. Potsdam nehme noch eine besondere Rolle ein, da die Schullandschaft hier dichter sei – trotz des Schülertals. Jan Brunzlow

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