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Landeshauptstadt: Nur Verdachtsmomente

Zwei Ermittlungsverfahren wegen Korruption im Rathaus sind eingestellt worden

Im Potsdamer Rathaus sind die Ermittlungen zu zwei Verdachtsfällen auf Korruption eingestellt worden. Zu beiden Fällen hatte der jetzt veröffentlichte „Bericht zur Korruptionsprävention 2016“ informiert, der am kommenden Mittwoch im Hauptausschuss besprochen werden soll.

Ein neuer Verdacht war durch einen Hinweis aus der Mitarbeiterschaft aufgekommen, heißt es in dem Bericht der Anti-Korruptions-Abteilung im Rathaus. Im Raum stand demnach der Verdacht einer versuchten Bestechung von Mitarbeitern des Sozialdezernats. Es handele sich um einen Anfangsverdacht einer Straftat durch einen Bürger, also nicht durch Mitarbeitende oder Führungskräfte der Landeshauptstadt, sagte ein Sprecher der zuständigen Neuruppiner Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Korruption am Mittwoch auf PNN-Anfrage. Doch das Verfahren sei inzwischen wegen „geringer Schuld“ eingestellt worden. Die Rathausmitarbeiter hätten den Korruptionsversuch vereitelt.

Eingestellt sind auch die Ermittlungen gegen eine ehemalige Sachbearbeiterin aus dem Sozialbereich Wohnen. Dieser Verdacht auf Vorteilsannahme war im Frühjahr 2016 bekannt geworden: Sie soll Wohnberechtigungsscheine an Flüchtlinge gegen Geld ausgestellt haben, lautete der Vorwurf. Die Ermittler führten deshalb auch eine Hausdurchsuchung im Rathaus durch. Allerdings hätten die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Für eine Anklage hat es nicht gereicht.“ Daher sei das Verfahren eingestellt worden. Die Frau, damals in der Probezeit, war sofort beurlaubt worden, sie wurde nicht weiterbeschäftigt.

In dem Bericht heißt es, 2016 habe es insgesamt zwölf Hinweise auf mögliche Bestechlichkeit im Rathaus gegeben – zum Beispiel „auf die Bevorzugung von Mitarbeitenden etwa im Rahmen von Genehmigungen für Fortbildungen“. Allerdings habe sich kein korruptes Verhalten feststellen lassen. Zugleich appelliert die Antikorruptionsabteilung an die Verantwortlichen im Rathaus, generell für mehr Transparenz in den kommunalen Behörden zu sorgen.

Nach weiteren Hinweisen sei auch die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention überarbeitet worden. Diese verfüge nun über einen Passus, wonach Beeinflussungen von Antragstellern durch Verwaltungsmitarbeiter zu unterlassen sind – etwa wenn für Arbeiten eine bestimmte Firma vorgeschlagen wird. Damit solle der Eindruck „einer unzulässigen Beeinflussung“ vermieden werden. Ergänzt wurde die Dienstanweisung auch um weitere Ausführungen zum Thema Interessenkollision und die Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten. Auch hierzu sei ein „klärendes Gespräch“ mit einem Mitarbeiter nötig gewesen, heißt es in dem Bericht.

Zudem werden in dem Papier die Schulungen von Rathaus-Angestellten im Bereich der Korruptionsvermeidung hervorgehoben. Dort gehe es etwa um die Wege, wie sich Korruption ausbreiten kann, manchmal zum Beispiel „über einen immer vertrauteren Umgang“ mit bestimmten Antragstellern. Bestechlichkeit könne zum Vertrauensverlust in der Bevölkerung bis hin zur Verteuerung von Auftragsvergaben führen, hieß es weiter. Gegen Korruption hat die Stadt auch einen unabhängigen Ombudsmann installiert: Den der Schweigepflicht unterliegenden Rechtsanwalt Rainer Frank, der auch die Arbeitsgemeinschaft „Hinweisgeber“ bei der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (TI). Potsdam ist seit sieben Jahren Mitglied von TI. HK

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