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Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert.

© Ottmar Winter

Exklusiv

Niederlage für Potsdams Bauverwaltung: Schubert kassiert Beschluss zu Fahrland

Ursprünglich sollte ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Fahrland umfassend verändert werden. Oberbürgermeister Schubert bezeichnet das als rechtswidrig. 

Potsdam - Es war eine herbe Schlappe für die Bauverwaltung: Die Stadtverordneten hatten Anfang März beschlossen, dass ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Fahrland derart umfassend verändert werden soll, dass er eigentlich neu ausgelegt werden müsste. Doch nun hält Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) dagegen – und erklärt die auf Initiative des Ortsbeirats getroffene Entscheidung der Kommunalpolitiker für rechtswidrig.

In der den PNN vorliegenden Erklärung von Schubert heißt es, solche Beteiligungsverfahren wie eine öffentliche Auslegung dürften „nicht um ihrer selbst willen“ betrieben werden. Dies sei in der Rechtssprechung „anerkannt“. Nun sei mit dem Beschluss der Stadtverordneten aber der Inhalt des Bebauungsplans „Am Friedhof“ derart geändert worden, dass der B-Plan neu ausgelegt werden müsse – das sei rechtswidrig. 

Bemerkenswert an dem Vorgang ist auch: In der lang währenden Debatte um die Änderungen hatte die Bauverwaltung nicht davor gewarnt, dass so ein Beschluss rechtswidrig sein könnte. Lediglich das Verfahren werde so um mehrere Monate verzögert, hatte beispielsweise Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) gewarnt.

Streit um Solaranlagen

Inhaltlich ging es um Festsetzungen zu Solarenergieanlagen. Kritiker im Ortsbeirat Fahrland hatten bemängelt, in der ursprünglichen Fassung des B-Plans aus dem Rathaus würden Solaranlagen an Gebäuden praktisch unwirtschaftlich. Das sei in Zeiten des Klimawandels das falsche Zeichen. In dem B-Plan geht es um ein Projekt des Investors Leonwert Immobilienmanagement, der dort eine neue Siedlung mit Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern errichten möchte. 

Eine Stadtsprecherin sagte auf PNN-Anfrage, eine neue Fassung für den Beschluss werde nun vorbereitet. Dabei wolle man die Anliegen des Ortsbeirats berücksichtigen. „Dann befassen sich die Stadtverordneten noch einmal mit dem Thema.“ 

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