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Exklusiv

Neuer Willkür-Fall?: Trotz Baugenehmigung will Potsdam eine Steganlage abreißen

Die Bauverwaltung der Stadt Potsdam will eine Steganlage am Jungfernsee abreißen lassen – der Inhaber spricht von Willkür.

Potsdam - Wenn Joachim Werner über die Potsdamer Bauverwaltung spricht, wählt er deutliche Worte. „Die Behörde führt hier gegen Bürger einen Privatkrieg, in dem es nicht um die Durchsetzung des Rechts geht, sondern darum, dem Bürger gegenüber um jeden Preis recht zu behalten.“ Werners Fall wirft ein Schlaglicht auf das Agieren des Potsdamer Bauamts, dessen Mitarbeitern wegen ihres Vorgehens – etwa gegen den Kinderbauernhof in Groß Glienicke – derzeit nicht nur einmal der Vorwurf von Willkür gemacht wird.

Werner hat sogar die Original-Dokumente aus dem Archiv besorgt

Der Grund für Werners Ärger: Seit Jahren kämpft der Inhaber eines zu DDR-Zeiten errichteten Bootstegs am Jungfernsee gegen die Potsdamer Bauverwaltung, die die Anlage abreißen möchte, weil dafür keine ordentlichen Genehmigungen vorliegen würden. Doch jetzt hat der Ex-Lehrer, der die Anlage 2008 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Brandenburg erworben hat, sich sogar aus dem Landeshauptarchiv in Golm die 1986 erteilte und den PNN vorliegende Baugenehmigung für den Steg besorgt – doch selbst dieses vom DDR-Verkehrsministerium 1986 ausgestellte Dokument lässt die Bauverwaltung nicht gelten und lässt es auf einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht ankommen. Werner sagt: „Dass die Stadt auf solche Argumente überhaupt nicht eingeht, ist ein Skandal.“

Tatsächlich hat Werner vom Rathaus gerade wieder ein Schreiben erhalten, wonach der von ihm und seinen Nachbarn genutzte Steg unterhalb der Bertinistraße zu beseitigen sei – trotz der aus Sicht der Stadt „vermeintlichen Genehmigung“. Es sei nicht geklärt, ob sich die Genehmigung auf die fragliche Steganlage beziehe, so das Behördenargument. Dabei hat Werner auch eine alte Planzeichnung im Archiv gefunden, die sich eben eindeutig auf seinen Steg beziehe.

Es sind solche Details, die Werner von Amtswillkür sprechen lassen. Für den Steg hatte er sogar eine Bestandsschutzbescheinigung vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Allerdings ist es aus Sicht der Bauverwaltung „abwegig, dass der Kläger von einer Genehmigung Dritter auf die eigene Genehmigung schließt“, wie es in dem neuen Rathausschreiben heißt. Zudem stellt es die Stadt als „streitig“ dar, ob das besagte WSA tatsächlich der Rechtsnachfolger einer früher für den Steg zuständigen Wasserbehörde sei. „Aber wieso bestreitet die Stadt Potsdam das erst jetzt und hat sich seit 1991 nicht dazu geäußert?“, fragt sich Werner.

Schon das ZDF berichtete

Wegen solcher Widersprüchlichkeiten hat der Streit um den Steg nach einem PNN-Bericht auch schon überregionale Aufmerksamkeit erfahren – bereits 2017 berichtete das Spott-Format „Hammer der Woche“ des ZDF-Länderspiegels darüber. So soll der Stegbesitzer alle möglichen Behördengenehmigungen für seinen Steg vorlegen – doch der wurde zu DDR-Zeiten gebaut, damals gab es viele Behörden noch gar nicht. Auch ganz grundsätzlich hatte die Bauverwaltung argumentiert, die mit einem Tor gesicherte Privatanlage sei aus heutiger Sicht auch wegen Natur- und Denkmalschutzgründen nicht genehmigungsfähig, obwohl sich in der Nähe ein anderer neuer Steg sowie eine Anlegestelle für die Berufsschifffahrt befinden und in absehbarer Zeit am nahen Plattner-Campus ein weiterer, längerer Bootssteg gebaut werden soll.

Der Steg soll abgerissen werden.
Der Steg soll abgerissen werden.

© PNN / Ottmar Winter

In dem aktuellen Schreiben an Werner bemängelt die Bauverwaltung ferner, dass die von dem Inhaber vorgenommene Erneuerung von sechs Befestigungspfählen des Stegs, sogenannten Dalben, eine „genehmigungspflichtige Maßnahme“ gewesen sei – diese aber nicht beantragt wurde. Dagegen sagt Werner, von den Baufirmen und auch dem WSA habe er immer wieder die Auskunft erhalten, dass Erneuerungs- und Reparaturmaßnahmen eben keiner besonderen Genehmigung bedürfen, sofern sich nicht die Abmessungen des Objekts und das Material ändern. „Ich habe lediglich verfaulte Pfähle und Planken ausgewechselt. Der im Wasser stehende Unterbau ist noch original.“

Das Rathaus gibt sich wortkarg

So stellen sich in dem Fall viele Fragen, auch weil die Bauverwaltung erst ab 2013 gegen die vorher schon bekannte Anlage vorging. Werner hatte vermutet, es handele sich um eine Art Retourkutsche, weil er gegen die Stadt vor Jahren einmal erfolglos vor Gericht vorging, gegen die damals erfolgte Sperrung der Bertinistraße für den Durchgangsverkehr. Doch die Frage, warum die Behörde so hartnäckig bleibt, ließ die Stadt auf Anfrage unbeantwortet. Eine Rathaussprecherin sagte lediglich: „Der Kläger legt dar, eine Baugenehmigung zu besitzen und beruft sich auf Bestandsschutz. Das wird seitens der Stadt bestritten. Der Kläger ist beweispflichtig.“ Mehr könne man wegen des laufenden Verfahrens aber nicht sagen.

In den vergangenen Monaten war der Baubehörde mehrfach Willkür vorgeworfen worden – beim Versuch, eine Semmelhaack-Siedlung in Fahrland nur mit einem städtebaulichen Vertrag durchzusetzen, und eben auch bei den ebenfalls vor Gericht anhängigen Abrissverfügungen für den Kinderbauernhof in Groß Glienicke, die der frühere Leiter der Landesbauaufsicht als „unverhältnismäßig“ kritisiert hatte. Längst nicht entschieden ist auch der Streit um einen Brennholzstapel und ein Saunaschiff am Inselhotel Hermannswerder, für beides verlangt die Behörde Baugenehmigungen. Auch dieser Fall liegt am Verwaltungsgericht.

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