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Die 2G-Regeln sollen ausgedehnt werden. 

© Reuters

Neue Umgangsverordnung: Welche neuen Corona-Einschränkungen Brandenburg plant

Das Kabinett bereitet eine neue Umgangsverordnung vor, die am Donnerstag beschlossen werden soll. Was geplant ist und wo noch gestritten wird. Ein Überblick.

Potsdam - Brandenburgs Kenia-Regierung aus SPD, CDU und Grünen unter SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke bereitet verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen vor, da sich auch in der Mark mit der vierten Welle das Virus inzwischen wieder exponentiell ausbreitet – und sich die Krankenhäuser verstärkt mit Covid-19-Patienten füllen. Das Kabinett beriet am Dienstag in Potsdam über Eckpunkte zur neuen Corona-Verordnung des Landes unter anderem mit 2G-Regeln und einer Ausweitung von Tests, die am Donnerstag (11.11.) in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden und dann ab Montag, 15. November, für drei Wochen gelten soll. Worüber sich das Kabinett bereits einig ist und worüber noch gestritten wird – ein Überblick. 

Wo Ungeimpfte in Brandenburg keinen Zugang haben sollen

Die Zutrittsregelungen im öffentlichen Leben sollen für Ungeimpfte verschärft werden. Mit dem so genannten 2G-Modell soll in einigen Bereichen nur noch Geimpften, Genesenen und Kindern unter 12 Jahren der Zugang möglich sein. Auf der Pressekonferenz nannte Woidke „auf alle Fälle Diskotheken, Clubs und Festivals“, ließ aber eine Ausweitung auf Gastronomie und Beherbergung noch offen. Doch die offizielle Pressemitteilung seiner Staatskanzlei listete bereits diese vorgesehenen Bereiche für 2G auf: 

  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
  • Kultur (insbesondere Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos)
  • Schwimmbäder
  • Diskotheken, Clubs, Festivals

Ausdrücklich wies die Staatskanzlei in der Pressemitteilung darauf hin, dass der Ausschluss für Ungeimpfte selbst mit Negativtest nicht nur für Besucher gelten soll, Zitat: „Dies gilt auch für die jeweiligen Beschäftigten.“ Ab welcher Schwelle der Brandenburger Corona-Ampel 2G verhängt wird, ist noch offen. 

Wo Ungeimpfte mit Negativtest weiter hin dürfen sollen 

Nach der geplanten neuen Eindämmungsverordnung Brandenburgs soll die etwas weichere 3G-Regelung – also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und ungeimpfte, aber Getestete – für folgende Bereichen beibehalten oder verhängt werden:

  • Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios
  • Sport- und Fitnesseinrichtungen
  • Innen-Spielplätze

Wie geht es mit den Corona-Tests und der Maskenpflicht weiter?

Brandenburgs Regierung ist für die Wiedereinführung der kostenlosen Corona-Bürgertests, die vor einigen Wochen abgeschafft worden waren, um so den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. Die bisherige Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr, für das Einkaufen und in Bürogebäuden bleibt. Neu ist, dass in Straßenbahnen, Bussen und Zügen eine FFP2-Maske getragen werden muss – eine einfache medizinische Maske reicht also nicht mehr. Diesen Schritt auch auf den Einzelhandel auszuweiten wurde im Kabinett erwogen, aber verworfen. Brandenburg will zudem, sobald der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schafft, eine „Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte“ einführen, „die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben“.

Wieder Maskenpflicht an Grundschulen 

An sämtlichen Schulen sollen sich alle Kinder künftig drei statt zwei Mal wöchentlich testen müssen, wofür das Land die Tests kostenlos bereitstellt. Anders als in Berlin sollen die Tests weiter zu Hause vorgenommen und von den Eltern per Unterschrift beglaubigt werden. An den weiterführenden Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht. An den Grundschulen, wo die Kinder nicht geimpft werden können und sich das Virus derzeit besonders schnell ausbreitet, läuft es nach Kontroversen und Widerständen von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) auf eine Wiedereinführung der Maskenpflicht hinaus, die kurz vor den Sommerferien abgeschafft worden war. In der Pressemitteilung hieß es: „An Grundschulen wird zudem die Maskenpflicht wiedereingeführt.“ 

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Ernst selbst betonte, dass über Details und Umfang am Donnerstag entschieden werde. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat nach eigenen Angaben in der Kabinettssitzung ausdrücklich auf neuere Studien hingewiesen, wonach es Hinweise auf Long-Covid-Erkrankungen bei Kindern gibt. 

Und die Pflegeheime und Krankenhäuser?

Der Fall eines Pflegeheimes am Werbellinsee, wo inzwischen 16 Senioren teilweise trotz vollständiger Impfung verstarben und der Betreiber wegen teils ungeimpfter Pflegekräfte unter Druck geriet, hat die Aufmerksamkeit der Politik für diese vulnerable, besonders gefährdete Gruppe deutlich erhöht. Inzwischen werden auf Anordnung der Gesundheitsbehörden Bewohner von Pflegeheimen täglich getestet. Für Besucher und Pflegekräfte ist das bisher nicht verpflichtend, weil Bundesregelungen fehlen. Diese Empfehlung ist geplant: „Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucherinnen und Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)“. 

Für Besuche von „Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“, also auch Krankenhäusern und Pflegeheimen, soll wieder eine Obergrenze von „höchstens zwei Personen täglich“ eingeführt werden. Diese soll nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen gelten. Derzeit gilt keine Obergrenze. 

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