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Auf diese Werbung für Unterwäsche schmierten Unbekannte das Wort "Sexismus". (Archivfoto)

© DPA

Nächster Anlauf: Kampf gegen sexistische Werbung in Potsdam

Weibliche Stadtverordnete setzen sich dafür ein, dass keine kommunale Aufträge an Firmen gehen, die diskriminierende Reklame nutzen.

Potsdam - 18 weibliche Stadtverordnete verschiedenere Fraktionen starten einen weiteren Anlauf gegen sexistische und diskriminierende Werbung in Potsdam. Laut einem gemeinsamen Antrag der Kommunalpolitikerinnen für die Sitzung des Stadtparlaments am 3. November sollen das Rathaus und seine städtischen Firmen künftig sicherstellen, „dass keine Auftragsvergabe an Unternehmen erfolgt, deren Werbung sexistisch und diskriminierend ist“. 
Das Vorhaben unterschrieben haben Vertreterinnen von der SPD, den Grünen, den Linken, der Fraktion Die Andere, der FDP und der Satire-Partei „Die Partei“ – insofern scheint eine Mehrheit auch sicher. Bis nächsten Februar soll das Rathaus demnach einen Verfahrensvorschlag machen.  

Zur Begründung heißt es in dem Vorstoß, Werbung transportiere auch Werte und Verhaltensweisen: „Darum ist es nicht egal, wie Werbung mit Rollenbildern umgeht und ob sie sexistische Botschaften und Klischees vermittelt.“ Im Fokus stehen laut dem Antrag die Auftragnehmer städtischer Unternehmen: „Transportieren im Auftrag der Stadt und der kommunalen Unternehmen beauftragte Firmen, etwa im Straßen- oder Tiefbau, sexistische und diskriminierende Werbebotschaften, schaden sie dadurch einerseits den von dieser Werbung betroffenen Personengruppen, zugleich aber auch dem Image der städtischen Unternehmen.“  

Grundsätze des Deutschen Werberates heranziehen

Als Maßstab zur Einschätzung sexistischer und diskriminierender Werbung sollen laut den Antragstellern die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung herangezogen werden. Dieser hat als freiwillige Schiedsstelle der Werbewirtschaft Regeln aufgestellt, wonach Werbung zwar den grundrechtlichen Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung genieße, aber auch nicht schrankenlos sein kann. 

So gelten laut dem Rat die Prinzipien des Schutzes der Menschenwürde und der Nicht-Diskriminierung sowie des Kinder- und Jugendschutzes. Demnach soll Werbung Menschen nicht auf ihre Sexualität reduzieren und dürfe unter anderem nicht den Eindruck erwecken, Männer oder Frauen seien käuflich zu erwerben. Im ersten Halbjahr 2021 hat der Werberat nach eigenen Angaben deutschlandweit 325 Fälle geprüft und bei 86 Werbeaktionen einen Stopp oder eine Änderung erreicht oder sie öffentlich gerügt – wobei als häufigster Beschwerdegrund die Geschlechterdiskriminierung angegeben wird.  

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Ferner wollen die Potsdamer Stadtpolitikerinnen auch die Möglichkeit bekannter machen, dass man sich über sexistische Werbung auch im Rathaus beschweren kann – diese soll laut dem neuen Antrag „evaluiert und nachhaltig an alle kommuniziert werden“. Eine ähnliche kommunalpolitische Initiative hatte es bereits 2018 gegeben. Damals hatten die Stadtverordneten ein Konzept beschlossen, „um sexistische und diskriminierende Werbung“ auf öffentlichen Flächen der Stadt „zu vermeiden“ – und eine Kontaktstelle gefordert, die Beschwerden über sexistische Werbung entgegennimmt. 

Beschwerde-Möglichkeit beim Fachbereich für Verkehrsflächen 

Doch die Folgen blieben überschaubar. Beschwerden über Werbung könne man bereits an den Fachbereich für Verkehrsflächen senden, hieß es damals von der Stadtverwaltung. Ferner hatte die Behörde auf die Vorschriften der Potsdamer Werbesatzungen verwiesen – und auf Konzessionsverträge zwischen Rathaus und Werbeanbietern, etwa zu Reklame an Uhrensäulen, an den City-Toiletten oder an den Litfaßsäulen der Stadt. 

Dort sei beispielsweise geregelt, dass der Inhalt der Werbung den gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus den „guten Sitten“ entsprechen soll – unter Bezug auf besagte Grundsätze des Deutschen Werberates. So habe sich die Stadt vertraglich das Recht gesichert, Werbung bei Verstößen entfernen zu lassen, erklärte die Verwaltung damals weiter. 

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