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Ab dem 1. März gilt die bundesweite Masern-Impfpflicht.

© Daniel Karmann/dpa

Nachweis erforderlich: Ohne Impfschutz droht Kita-Verbot

Ab 1. März gilt die Masern-Impfpflicht: Was Eltern, Lehrer und Erzieher in Potsdam jetzt wissen sollten. Ein Überblick.

Die Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen tritt in wenigen Tagen offiziell in Kraft. Ab 1. März gilt das vom Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz. Potsdamer Kitas und Schulen fühlen sich vorbereitet, das städtische Gesundheitsamt muss zur Umsetzung des neuen Gebots personell aufgestockt werden. Die PNN geben einen Überblick zu den wichtigsten Fragen.

Was muss an Kitas beachtet werden?

Hier gilt jetzt: In Kindertagesstätten werden nur noch Kinder mit Impfschutz aufgenommen. Große Kitaträger wie die Potsdamer Arbeiterwohlfahrt (Awo) geben sich vorbereitet. „Unsere Einrichtungen sind alle informiert“, sagte Awo-Chefin Angela Schweers auf PNN-Anfrage.

Ab März würden, wie im Gesetz gefordert, keine Mitarbeiter mehr eingestellt, die den Impfschutz nicht haben. Bei allen angestellten Mitarbeitern und auch Praktikanten, Ehrenamtlern, Aushilfen oder Beschäftigten über Drittfirmen werde man den Impfstatus auch überprüfen, sagte Schweers.

Bis 31. Juli müssen die Träger den Impfschutz gegenüber dem städtischen Gesundheitsamt nachweisen. Nach PNN-Informationen hat die Awo bereits begonnen, bei Eltern nach Impfpässen zu fragen. „Unbedingt ist von Ihnen zu beachten, dass allerspätestens bis zum 31. Juli 2021 die Nachweise vorgelegt sein müssen, andernfalls darf nach der gesetzlichen Regelung das Kind die Einrichtung nicht mehr betreten“, teilte die Awo mittels Familien-Rundbrief mit.

Auch bei der in Potsdam mit rund einem Dutzend Einrichtungen vertretenen Fröbel-Gruppe gibt man sich gut vorbereitet. „Alle Mitarbeiter sind über die Anforderungen des Gesetzes informiert und übernehmen ihrerseits bereits die Information der Eltern – sei es über persönliche Gespräche, auf Elternabenden oder über Aushänge in der Kita“, sagte Sprecherin Beatrice Strübing. Werde kein Impfnachweis erbracht, werde man nach dem 31. Juli im schlimmsten Fall auch Betreuungsverträge kündigen müssen. Zudem werde man das dann auch an das Gesundheitsamt melden.

Noch nicht jeder Träger ist so weit. So teilte das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk mit seinen knapp zehn Einrichtungen in Potsdam mit: „Wir arbeiten momentan noch an der Zusammenstellung der Elterninformationen zu diesem Thema.“ Daher könne man sich noch nicht weiter äußern. Ein Ausweichen von Impfverweigerern auf andere Kitas sei gesetzlich nicht möglich, hieß es übereinstimmend bei allen Trägern.

Was muss an Schulen beachtet werden?

Hier gibt es einen zentralen Unterschied zum Umgang mit der Impfpflicht: Schüler, für die kein Impfnachweis vorgelegt werden kann, dürfen auch weiterhin unterrichtet werden, wie eine Sprecherin des brandenburgischen Bildungsministeriums den PNN erklärte. Jedoch muss im Fall von ungeimpften Kindern und Jugendliche die Schulleitung „unverzüglich“ das zuständige kommunale Gesundheitsamt über das Problem informieren.

Wird der Impfnachweis dann nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt, kann das Gesundheitsamt die Eltern zu einer Beratung einladen. Für dieses und das weitere Verfahren ist das Gesundheitsamt zuständig. Von der Behörde können Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden. „Das genaue Vorgehen hierzu wird derzeit noch amtsübergreifend intern abgestimmt“, sagte eine Stadtsprecherin. Eine Zwangsimpfung bleibt jedoch auch weiterhin unzulässig. Die Ministeriumsprecherin sagte, alle Schulleitungen im Land würden mit einem Rundschreiben rechtzeitig über ihre neuen gesetzlichen Pflichten informiert.

Auch die Lehrer betrifft das Gesetz: Neue Kollegen müssen ab März einen Impfnachweis mitbringen, sonst dürfen sie nicht unterrichten – es sei denn, es liegt eine bescheinigte Impfunverträglichkeit vor, so die Ministeriumssprecherin. Für schon angestellte Lehrer gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021, um den Impfnachweis zu erbringen.

Wo gilt die Impfpflicht noch?

Die Impfpflicht gilt auch für Kinderheime und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge. Außerdem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind. Dies alles muss das Gesundheitsamt überprüfen: Die Stadtsprecherin sagte, zur Umsetzung des Gesetzes würden mehr Mitarbeiter eingestellt. Bisher bietet die Behörde auch nur eine Impfberatung pro Woche an. Zusätzlich erforderliche Beratungen werde man bedarfsorientiert abdecken, so die Rathaussprecherin.

Wo kann man sich impfen lassen?

Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, gehen am besten zu ihrem Kinderarzt. Den Eltern selbst bieten vor allem die Hausärzte Impfungen an. Das Masernschutzgesetz ermögliche es nun aber auch allen anderen Ärzten, unabhängig von ihrer Fachrichtung, Impfungen vorzunehmen, sagte ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums. Laut Experten können Kinder durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Meist geht es um Kombinationsimpfungen, die auch gegen Mumps, Röteln oder Windpocken wirksam sind.

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