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Nachtragshaushalt wird vorbereitet: Vorentscheidung zur Rückzahlung der Kita-Beiträge gefallen

Potsdam zahlt Millionen: Der Hauptausschuss hat für die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen gestimmt. Ein Nachtragshaushalt wird vorbereitet.

Potsdam - Viele Potsdamer Eltern können sich wohl auf einen spürbaren Zahlungseingang freuen: Die Rückzahlung von zu viel gezahlten Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung hat nämlich ihre vorletzte Hürde genommen. Am Mittwochabend stimmte der Hauptausschuss ohne Gegenstimme einer entsprechenden Vorlage aus dem Jugendhilfeausschuss zu. Die Ausschussmitglieder von Bürgerbündnis und der Fraktion Die Andere enthielten sich. Dieser Vorlage hatte zuvor bereits der Finanzausschuss zugestimmt. Am Montag soll nun noch die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung darüber abstimmen. Eine Zustimmung wird angesichts der Mehrheitsverhältnisse erwartet.

Im April sollen die Stadtverordneten über einen Nachtragshaushalt zur Finanzierung entscheiden. Wie berichtet hatten sich Jugendhilfeausschuss, Stadt, Kita-Elternbeirat und Kitaträger nach einer Mediation im Oktober auf einen Kompromiss verständigt. Demnach soll die Stadt rund 20 Millionen Euro Gebühren für den Zeitraum von 2016 bis 2018 zurückerstatten.

Der zeitliche Bezugsrahmen wird nun auch auf das Jahr 2015 ausgedehnt.

Prozedur wird noch geplant

Wie sich diese Erweiterung auf Belastung für die Stadtkasse auswirkt, wurde am Mittwoch nicht thematisiert. Unklar ist ebenfalls die Prozedur der Rückzahlung. Das detaillierte Verfahren zur Rückzahlung werde noch gemeinsam mit den privaten Kitaträgern erörtert, hieß es weiter. Für die Beitragstabelle müssen noch Berechnungen angestellt werden, erläuterte Rechtsamtchefin Karin Krusemark. Außerdem muss der ganze Deal noch der Kommunalaufsicht des Landes zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Stadtpolitik steht rund vier Monate vor der Kommunalwahl in der Frage unter großem Handlungsdruck: Betroffen sind tausende Eltern. Außerdem wurde Anfang der Woche bekannt, dass ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg rechtskräftig geworden ist.

Dieses hatte im vergangenen Jahr über eine erste Klage von Eltern gegen einen in Potsdam tätigen Kitaträger geurteilt. Wie berichtet soll das Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) einer Familie 3945 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent zahlen und auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Das verzichtet nun darauf Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und verlangt stattdessen das Geld von der Stadt Potsdam zurück. Macht das Beispiel Schule, droht den Kitaträgern eine Prozesslawine mit unabsehbaren Kosten.

Zuvor hatten die Stadtverordneten über Monate hinweg das Thema debattiert, Kritiker vor allem aus der CDU/ANW und auch der SPD hatten immer wieder neue Prüfungen und Modellrechnungen verlangt. Die Höhe der strittigen Beiträge hatte die Stadt Potsdam in ihrer Kitabeitragssatzung festgelegt. Allerdings hatte sie dabei die Personalkostenzuschüsse des Landes nicht berücksichtigt und somit die Eltern stärker belastet. Über Jahre musste die Stadt deshalb weniger Geld an die privaten Kitaträger zahlen musste. Der Kita-Elternbeirat hatte das Vorgehen im Herbst 2017 entdeckt.

Am Mittwoch war sich der Hauptausschuss nun grundsätzlich einig. Für Diskussionen sorgte, inwieweit die Stadt durch das Schöneberger Urteil bereits rechtlich gebunden ist. Laut Angaben des Rechtsamts ist das nicht der Fall, weil man sich nicht am Prozess beteiligt habe. Außerdem wurden in jedem Prozess vom Träger gar keine Kostenkalkulationen vorgelegt, hieß es. Diese werde man nun von den Kitaträgern verlangen, wenn es um die Höhe der Rückzahlungen gehe. Deshalb sei es möglich, dass die Stadt weniger zahlen müsse als in diesem Beispielfall.

André Tomczak von der Fraktion Die Andere forderte erneut, auf einen Nachtragshaushalt zu verzichten und die Kostenbelastungen in jenen Jahren zu verbuchen, in denen sie verursacht wurden. Sonst könnten durch die Belastung aus dem Nachtragshaushalt freiwillige Leistungen wie Zuschüsse für Kultur und Sport in Gefahr zu geraten. Tomczak konnte sich mit diesem Argument nicht durchsetzen. Kämmerer Burkhard Exner (SPD) erklärte, Potsdam sei ohnehin zu einem Nachtragshaushalt verpflichtet, weil die Kosten für die Rückzahlung mehr als zehn Millionen Euro betragen. „Ob wir das hier beschließen oder nicht, ist unerheblich“, so Exner.

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