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So sah die Laubhütte in der Yorckstraße 2017 aus.

© Andreas Klaer

Nachbarschaftsstreit in Potsdam: „Fahren Sie nächstes Mal ein paar Tage weg!“

Bei Vorbereitungen auf das jüdische Laubhüttenfest ließ ein Potsdamer im Vorjahr einen Streit eskalieren. Wegen Körperverletzung wurde Marco F. nun zu einerniedrigen Geldstrafe verurteilt. 

Von Carsten Holm

Potsdam - Es war ein simples Bühnenbild, vor dem ein heftiger Nachbarschaftsstreit inszeniert wurde: der schlichte Hinterhof eines Mietshauses an der Yorckstraße 3, am Stadtkanal zwischen Dortu- und Friedrich-Ebert-Straße gelegen. Am 30. September 2020, dem Tag, an dem der schon länger schwelende Streit unter Nachbarn bis zu Straftaten eskalierte, wurden gerade ein paar Requisiten installiert – Utensilien wie Holzstangen und Zweige für das Laubhüttenfest der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde, die dort ein paar Räume, unter anderem für ihre Volkshochschule, angemietet hat.

Einige Mitglieder der Gemeinde schickten sich damals an, in dem Hinterhof, wie seit mehreren Jahren schon, eine so genannte Sukka aufzubauen: Eine etwa fünf Meter lange und zwei Meter breite Hütte, mit der die Gläubigen symbolhaft an den Auszug der Juden aus Ägypten und die 40-jährige Wanderschaft durch die Wüste erinnern.

Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert

Der 47 Jahre alte Marco F., der mit seiner Familie in dem Mehrparteien-Mietshaus an der Yorckstraße wohnt, störte sich nach Zeugenaussagen daran. Er ließ den Streit, so Richterin Reinhild Ahle am Mittwoch im Amtsgericht, eskalieren und wurde wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt. Mit einer Strafe von 800 Euro sei das Gericht, so Ahle, am unteren Rand des Strafrahmens geblieben. Staatsanwältin Johanna Kissling hatte 40 Tagessätze zu 25 Euro gefordert, Yves Bivur, die Verteidigerin von Marco F., auf Freispruch plädiert.

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Marco F. hatte sich offenbar allerhand überlegt, um den Juden das Fest zu beschweren. „Wir sind überzeugt, dass es ihm darum ging, den Aufbau der Sukka zu verhindern“, sagte Anklägerin Johanna Kissling. Im Hinterhof hatte er eine Bank aufgestellt – exakt an der Stelle, an der alljährlich die Laubhütte aufgebaut wurde. In der Nähe ein paar massive Pflanztöpfe, angeblich zum Gedenken an Verstorbene.

Am 30. September 2020 kam F. in den Hof, um eine Mülltüte zu entsorgen, sah, dass Mitglieder der Gemeinde seine Holzbank umgestellt hatten und stellte sie wieder zurück. Dass er sich dann aber auf die Bank setzte, bewertete das Gericht als versuchte Nötigung, als unerlaubte körperliche Kraftentfaltung ähnlich der Gewaltausübung bei Sitzblockaden. Es kam zu Wortgefechten zwischen Semen Gorelik, dem Vorsitzenden der Gesetzestreuen, und Marco F.. 

Marco F. war teilgeständig

Fast außer Kontrolle geriet die Lage, als der 63-jährige Tofik E. mit einem Schraubenschlüssel in einer Hand auf eine Leiter stieg, um ein paar Arbeiten an der Laubhütte zu erledigen. Marco F. trat, wie drei Zeugen bestätigten, die ein bis drei Meter vom Tatort entfernt waren, gegen die Leiter, Tofik E. verlor das Gleichgewicht, sprang aus etwa einem Meter Höhe zu Boden und verletzte sich, wie später ein Arzt diagnostizierte, an einem Knie. Gemeindevorsitzender Gorelik rief die Polizei und einen Notarztwagen, der Notarztwagen kam nicht.

Marco F. war teilgeständig. Er bestritt nicht, sich auf die Bank gesetzt zu haben, räumte eine „Trotzreaktion“ ein, wies den Vorwurf, gegen die Leiter getreten zu haben, aber mit Nachdruck zurück. Richterin Ahle befragte jeden der Zeugen, ob sie die Tat mit eigenen Augen gesehen hatten, was alle bejahten. Dass der Angeklagte glaubte, die jüdischen Gemeindemitglieder hätten ihre Aussagen abgesprochen, bewertete die Richterin als „lebensfremd“. Er habe eine Verletzung von Tofik E. billigend in Kauf genommen, als er gegen die Leiter stieß.

„Andere Menschen muss man achten“, sagte Ahle nach der Urteilsverkündung, auch die jüdische Gemeinde: „Das ist ein genehmigtes Fest, fahren Sie nächstes Mal ein paar Tage weg.“ Das verstand der soeben Verurteilte nicht: „Warum soll ich in meinen Rechten beschnitten werden, weil ich keine Religion habe?“

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