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Nach Verurteilung: Pogida-Chef will sich zurückziehen: „Am kommenden Mittwoch habe ich meinen letzten Auftritt"

Update: Nach der nächsten Demonstration verabschiedet sich Christian Müller als Pogida-Chef, drei Personen kommen als Nachfolger in Frage. Er will außerdem weiter gegen seine Haftstrafe vorgehen - und die Staatsanwaltschaft fordert eine härtere Strafe für ihn.

Potsdam - Nach seiner Verurteilung zu einem Jahr Haft wegen Körperverletzung am vergangenen Freitag will sich der Chef der fremdenfeindlichen Pogida-Initiative von den Demonstrationen zurückziehen. „Am kommenden Mittwoch habe ich meinen letzten Auftritt“, sagte Christian Müller am Montag. „Ich will der Staatsanwaltschaft zeigen, dass ich fähig bin, an mir zu arbeiten.“

Die seit Anfang Januar laufenden Pogida-„Abendspaziergänge“ würden jedoch von anderen weitergeführt. Sein Verteidiger, der Neonaziszene-Anwalt Wolfram Nahrath, habe ihm nach den Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft nahegelegt, sich als Pogida-Anmelder zurückzuziehen. Im Gegenzug, so hätte die Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesses signalisiert, wäre eine Bewährungsstrafe möglich. Darauf sei er zunächst nicht eingegangen. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht wollten sich am Montag nicht dazu äußern.

Staatsanwaltschaft will ein höheres Strafmaß für Christian Müller

Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Freitag 16 Monate Haft gefordert, das Amtsgericht Potsdam verurteilte Müller dann zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Die Anklagebehörde hat Berufung eingelegt und will ein höheres Strafmaß erreichen. Auch Müller hatte angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Angesichts älterer Bewährungsurteile und seiner Vita als Intensivtäter scheint eine Haftverschonung aber unwahrscheinlich.

Laut Staatsanwaltschaft muss nun das Gericht entscheiden, ob eine ältere Bewährung aus dem Jahr 2014 widerrufen wird – und Müller wieder ins Gefängnis muss. Bürger dürfen trotz Vorstrafen und laufenden Bewährungsstrafen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen und Demonstrationen anmelden. Wer im Knast sitzt, darf allerdings keine Versammlung anmelden.

Grund für das jüngste Urteil: Bei einer Silvesterparty hatte Müller am Neujahrstag 2015, nachdem sich sein Kampfhund eine Beißerei mit einem anderen Hund geliefert hatte, in Rage zwei andere Männer geschlagen und beide verletzt, darunter einen 16-Jährigen.

Drei Personen kommen als möglicher neuer Pogida-Chef

Wer nun für Müller die Anmeldung der Pogida-Aufmärsche übernimmt, ist seinen Angaben zufolge im Organisationsteam noch nicht geklärt. In Frage kämen drei Personen: seine Frau, die offizielle Pogida-Sprecherin Daniela Weirich und eine dritte Person, die Müller nicht näher benennen wollte. Trotz seines nun angekündigten Rückzugs scheint Müller bislang aus seinen Strafen wenig gelernt zu haben. Die Idee des Strafrechts, präventiv zu wirken, den Täter zu resozialisieren und zugleich vor weiteren Taten abzuschrecken, scheint bei dem 32-Jährigen bislang wenig gewirkt zu haben.

Nach seiner letzten Haftentlassung 2013 – nach einem Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung – wurde er gleich wieder straffällig. Obwohl er schon unter Führungsaufsicht und Bewährung stand. Die damalige Strafvollstreckung endete am 20. Dezember 2013. Er wurde im November 2013 vom Amtsgericht Cottbus wegen einer im Jahr 2011 verübten Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung bis Ende 2017. Einige Tage später, am 28. Dezember 2013, schlug Müller wieder zu. Dafür wurde er Anfang Dezember 2014 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erneut zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, erneut auf Bewährung. Die Gesamtbewährungszeit ist deshalb verlängert worden – und läuft jetzt bis Ende 2018.

Müller saß schon fünf Jahre im Gefängnis

Zwischendurch gab es im Sommer 2014 noch eine Verurteilung, weil Müller betrunken und ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Wie berichtet hat der gebürtige Potsdamer eine Karriere als Intensivstraftäter hinter sich. Er ist fünf Mal verurteilt worden und war zwei Mal zum Alkoholentzug im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Zudem räumte er ein, ein Problem mit seiner Aggression zu haben – und mit Alkohol. Insgesamt fünf Jahre war er nach eigenen Angaben schon im Gefängnis.

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