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Letzter Streich. Christian Müller zieht sich bei Pogida zurück.

©  A. Klaer

Nach Verurteilung: Pogida-Chef Müller zieht sich zurück: Scheinhinrichtung

Update: Die Justiz machte es dem Pogida-Chef Christian Müller lange leicht. Nun werden neue Details über seine Gewalttaten bekannt. Um einer Haftstrafe zu entgehen, zieht er sich als Pogida-Organisator zurück.

Potsdam - Diesmal will Christian Müller Bornstedt lahmlegen. Es wird der siebente fremdenfeindliche Pogida-Aufmarsch und zugleich der letzte für den 32-Jährigen in Potsdam sein, den er selbst anführt. Der Grund ist banal: Müller will nicht wieder ins Gefängnis. Am Freitag wurde er – wie berichtet – zu einem Jahr Haft verurteilt, wegen Körperverletzung. Nun tritt er die Flucht nach vorn an. „Am kommenden Mittwoch habe ich meinen letzten Auftritt“, sagte Christian Müller am Montag. „Ich will der Staatsanwaltschaft zeigen, dass ich fähig bin, an mir zu arbeiten.“ Mit Pogida solle es weitergehen, andere sollen für ihn weitermachen als Versammlungsleiter. Mal sehen: Das Personal bei Pogida ist übersichtlich, zuletzt waren es 85 Teilnehmer.

Warum befindet sich Potsdam seit Mitte Januar im falschen Film?

Aber egal ob mit Müller als Chef oder mit Müller im Hintergrund: Potsdam stellt sich nach den Enthüllungen der PNN über seine 170 bei der Polizei verzeichneten Strafverfahren, über die Vita als Intensivstraftäter, über die Karriere als Krimineller die Frage: Wie kann so einer die Stadt derart in Alarm versetzen und reizen? Und warum darf so einer die Stadt überhaupt derart provozieren? Bei den Straftaten? Warum befindet sich Potsdam seit Mitte Januar im falschen Film? Was soll das alles?

Zunächst muss festgehalten werden: Ja, Bürger dürfen trotz Vorstrafen, trotz laufender Bewährungszeit ihr in der Verfassung verbrieftes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen und Demonstrationen anmelden. Und das ist auch gut so. Nur wer im Knast sitzt, darf keine Versammlung anmelden.

Beim Blick in Müllers Vita als Straftäter – er war insgesamt schon fünf Jahre im Gefängnis – stellt sich die Frage, was das Ganze soll, noch einmal ganz neu, ganz anders. Warum durfte der Mann überhaupt noch frei herumlaufen?

Noch ist das Urteil gegen Müller nicht rechtskräftig

Müller hatte bei einer Silvesterparty am Neujahrstag 2015, nachdem sich sein Kampfhund eine Beißerei mit einem anderen Hund geliefert hatte, in Rage zwei andere Männer geschlagen und beide verletzt, darunter einen 16-Jährigen. Dafür wurde er am vergangenen Freitag am Amtsgericht Potsdam wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – das kann sich auch noch auf unbestimmte Zeit hinziehen. Die Anklagebehörde hat Berufung eingelegt und will ein höheres Strafmaß erreichen. Im Prozess hatte sie 16 Monate Haft gefordert. Auch Müller hat am Wochenende angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Müller räumt das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein, streitet die Schläge aber ab. Er habe er die Männer nur geschubst. Das sagt einer, dem ein Gutachter bescheinigt hat, unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung zu leiden; der dazu neige, sich selbst zu überschätzen; der vermutlich nur in begrenztem Maße therapierbar sei.

Als Pogida-Chef zurückziehen - Hoffen auf eine Bewährungsstrafe

Auf die Frage, was ein Verzicht auf öffentliche Pogida-Auftritte mit dem Strafmaß zu tun habe, sagte Müller, sein Verteidiger, der Neonaziszene-Anwalt Wolfram Nahrath, habe ihm nach den Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft nahegelegt, sich als Pogida-Anmelder zurückzuziehen. Im Gegenzug, so hätte die Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesses signalisiert, wäre eine Bewährungsstrafe möglich. Darauf sei Müller aber zunächst nicht eingegangen. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht wollten sich am Montag nicht dazu äußern.

Angesichts älterer Bewährungsurteile und seiner Vita als Intensivtäter scheint eine Haftverschonung aber an sich schon unwahrscheinlich. Laut Staatsanwaltschaft muss nun das Gericht entscheiden, ob eine ältere Bewährung aus dem Jahr 2014 widerrufen wird – und Müller wieder ins Gefängnis.

Was Müller nun antreibt, sich von der Pogida-Spitze zurückzuziehen, ist offenbar nichts weiter als ein taktischer Zug. Es ist die schlichte Sorge, wieder hinter Gittern zu landen. Aus den Strafen selbst scheint Müller wenig gelernt zu haben. Die Idee des Strafrechts, präventiv zu wirken, den Täter zu resozialisieren und zugleich vor weiteren Taten abzuschrecken, scheint bei dem 32-Jährigen bislang wenig gewirkt zu haben. Nach seiner letzten Haftentlassung 2013 – nach einem Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung – wurde er gleich wieder straffällig. Obwohl er unter verschärfter Führungsaufsicht und Bewährung stand. Zur Wahrheit gehört auch: Die Gerichte machten es ihm leicht.

Müller vollzog eine Scheinhinrichtung

Die Vorgeschichte: In Zwickau wird Müller 2010 verurteilt. Er hat bei einer Party einen Mann geschlagen und mit vorgehaltener Waffe gezwungen sich auszuziehen und hinzuknien. So berichtet es die „Bild“-Zeitung. Dann vollzog Müller an seinem Opfer, das Todesangst hatte, eine Scheinhinrichtung, über Stunden wurden auf dem Körper des Mannes Zigeretten ausgedrückt. Man kann es Folter nennen. Als Müller dann für den Alkoholentzug in den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Eberswalde kam, schlug er gleich am ersten Tag zu. Nach zwei Aufenthalten im Maßregelvollzug kam er ins Gefängnis. Doch die vom Gericht verhängte Haft für die Folter, ein Jahr und acht Monate, saß Müller nie ab. Er kam rechtzeitig vor Weihnachten 2013 frei. Kurz zuvor, im November 2013, wurde er vom Amtsgericht Cottbus wegen einer verübten Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung bis Ende 2017. Einige Tage später, am 28. Dezember 2013, kurz nach seiner Freilassung, schlug Müller wieder zu. Dafür wurde er Anfang Dezember 2014 am Amtsgericht Potsdam wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erneut zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, erneut auf Bewährung. Die Gesamtbewährungszeit ist deshalb verlängert worden – und läuft jetzt bis Ende 2018. Zwischendurch gab es im Sommer 2014 noch eine Verurteilung, weil Müller betrunken und ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß.

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Das alles schreckte ihn nicht ab, seine Zeit im Knast zeigte offenbar auch keine nachhaltige Wirkung, auch die Bewährung und die verschärften Bedingungen der Führungsaufsicht hielten ihn nicht ab, am Neujahrstag erneut zuzuschlagen. Fragt man Müller direkt, räumte er ein, ein Problem mit seiner Aggression zu haben – und mit Alkohol.

Mehrere Jahre Haft für Müller möglich

Aber die Gerichte stellten ihm trotz der einschlägen Vorstrafen immer wieder eine positive Sozialprognose aus – und setzten die Haft jeweils zur Bewährung aus. Sollte aber das jüngste Urteil vom Freitag in der nächsten Instanz bestätigt werden, drohen Müller nicht nur ein Jahr, sondern mehrere Jahre Haft. Die alten Urteile würden dann miteinbezogen.

Übrigens, wer für Müller die Pogida- Aufmärsche nun anführt, ist ihm zufolge noch nicht geklärt. Infrage kämen drei Personen: seine Frau, die offizielle Pogida-Sprecherin Daniela Weirich und eine dritte Person, die Müller nicht näher benennen wollte.

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