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Nach Urteil von Verwaltungsgericht: Die Stadt Potsdam überprüft Höhe der Wassergebühren

Nachdem das Verwaltungsgericht Gebührenbescheide für Trink- und Abwasser in Potsdam für rechtswidrig erklärt hat, kommt auf das Rechnungsprüfungsamt jede Menge Arbeit zu.

Potsdam - Nach der Niederlage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht wegen der vergleichsweise hohen Wassergebühren in Potsdam stellt sich das Rathaus auf viel Arbeit ein. Eine Vertreterin des Rechnungsprüfungsamts sagte, man prüfe nun drei Themenbereiche – unter anderem die Kosten der Rekommunalisierung des Wasserbetriebs vor knapp 20 Jahren.

In die Überprüfung wolle man auch die Kalkulation einbeziehen, die 2008 von Wirtschaftsprüfern zu den Wassergebühren angestellt worden sei. In jedem Fall müssten umfangreiche Unterlagen eingesehen werden, auch frühere Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse. Ein erster Zwischenbericht solle noch möglichst dieses Jahr vorliegen, hieß es. Man arbeite zu dem Thema mit hoher Priorität. 

Es geht um ein von den PNN bekannt gemachtes Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts aus dem Monat Mai. Die Richter hatten dabei die Gebührenbescheide eines Potsdamer Ehepaars für Trink- und Abwasser aus den Jahren 2010 bis 2012 als rechtswidrig verworfen, da die Gebührensatzungen fehlerhaft und damit nichtig seien. Die Stadt hat dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt.

Sollte das Gericht erneut gegen die Stadt entscheiden, müssten die Gebühren neu kalkuliert und möglicherweise auch die Querfinanzierung bei den Stadtwerken reformiert oder aufgegeben werden.

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