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Der Prozess fand am Amtsgericht Potsdam statt.

© Hajo von Cölln

Nach tödlicher Chemnitz-Attacke: Potsdamer teilte Haftbefehl auf Facebook - 900 Euro Geldstrafe

Im August 2018 wurde ein 35-Jähriger in Chemnitz erstochen. Nach der Tat postete ein Potsdamer einen Haftbefehl bei Facebook - nun wurde er dafür bestraft.

Potsdam - Ein Potsdamer muss eine Geldstrafe über 900 Euro leisten, weil er nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz einen Haftbefehl bei Facebook geteilt. Der Mann soll laut Ermittlungen im August 2018 in einem Kommentar auf einer Facebook-Seite einen Text und zwei Fotos eines kompletten Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz mit sämtlichen Angaben gepostet haben.

Der Angeklagte und sein Verteidiger erschienen am Donnerstag nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam, weshalb das Gericht die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen in Form eines Strafbefehls erließ. Legt der Angeklagte keinen Einspruch ein, wird das Urteil rechtskräftig.

35-Jähriger im August 2018 erstochen

Am 26. August 2018 war ein 35-Jähriger in Chemnitz erstochen worden. Nach der Tat hatten rechte Demonstrationen und fremdenfeindliche Übergriffe die Stadt aufgewühlt. Rund ein Jahr später wurde ein Syrer unter anderem wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Der Verurteilte soll den 35-Jährigen gemeinsam mit einem noch nicht gefassten Iraker getötet haben.

Ein inzwischen vom Dienst suspendierter und zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Justizbeamter hatte den Haftbefehl fotografiert und an Dritte weitergegeben. Der Haftbefehl wurde mehrfach im Netz geteilt, unter anderem von Pegida-Chef Lutz Bachmann, der dafür einen Strafbefehl erhielt.

Im Mai 2019 musste ein Polizist aus Baden-Württemberg eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen, weil er das Foto geteilt hatte. Im Oktober 2019 wurde eine Frau aus Hessen zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs ist die Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments eines Strafverfahrens strafbar. (dpa)
 

Anna Kristina Bückmann

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