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Der Prozess fand am Landgericht statt (Symbolbild).

© Andreas Klaer

Nach tödlichem Radunfall in Potsdam: Sattelzug-Fahrer vor der Verurteilung

Nach einem tödlichem Radunfall vor mehr als einem Jahr hat am Potsdamer Amtsgericht der Prozess gegen einen Lkw-Fahrer begonnen. Fast wäre schon das Urteil gesprochen worden.

Potsdam - Ein 48 Jahre alter Berufskraftfahrer steht wegen der fahrlässigen Tötung eines Radfahrers vor der Verurteilung. Der Prozess dazu begann am frühen Dienstagnachmittag am Amtsgericht, die Beweisaufnahme wurde dabei nahezu vollständig abgeschlossen.

Der Fahrer muss den Radler übersehen haben

Der Unfall war am 31. März 2021 in der Straße am Buchhorst passiert, mitten im Industriegebiet im Süden der Stadt. Angeklagt war der Mann, weil er als Führer eines tonnenschweren Sattelzugs nach rechts in eine Firmeneinfahrt biegen wollte – und dabei laut Staatsanwalt den neben ihm auf einem Radweg fahrenden 51 Jahre alten Radfahrer übersah. Dieses bestritt der Angeklagte, der wegen des Unfalls auch einen Schock erlitten hatte, im Gerichtssaal auch nicht. Er machte vielmehr deutlich, dass er sich den Unfall nicht erklären könne: Schließlich habe er bis zu 30 Sekunden vor der Einfahrt gestanden und auf die Ausfahrt eines anderen Lkw gewartet und dann bei gesetztem Blinker das Abbiegen begonnen, auch in die Rückspiegel geschaut. Den Radfahrer und auch den Radweg neben sich habe er dabei aber nicht wahrgenommen, sagte der Nuthetaler.

Der Fahrtenschreiber gibt bemerkenswerte Einblicke

Demgegenüber führte der zuständige Unfallgutachter der Prüfgesellschaft Dekra aus, dass der Wagen laut Fahrtenschreiber vor der Einfahrt auf vier Kilometer pro Stunde herunterbremste statt zum Stehen zu kommen. Dann beschleunigte er wieder. Ein geringeres Tempo beim Einfahren – maximal Schrittgeschwindigkeit – wäre „vorteilhaft“ gewesen, sagte der Gutachter. 

Zudem hieß es bei der Verhandlung ebenso, dass der Angeklagte den Radfahrer hätte sehen und dann besonders vorsichtig müssen, als er ihn zuvor überholte. Vielleicht sei der Radfahrer aber wegen des Abbremsens davon ausgegangen, dass er die Einfahrt passieren konnte, mutmaßte der Gutachter. Nach seinen Berechnungen habe der Radfahrer, nachdem der Fahrer zum Abbiegen ansetzte, noch 1,7 Sekunden Zeit zum Reagieren gehabt, das sei eine „sehr knappe“ Spanne.

Das Unfallopfer verstarb sofort

Auch hätte der Angeklagte eigentlich hören müssen, dass der Radfahrer gegen das Führerhaus prallte, sagte der Gutachter. Ein schnelles Abbremsen in dieser Lage hätte zumindest verhindern können, dass der bei der Kollision gestürzte Radfahrer von dem Fahrzeug überrollte wurde. Dabei erlitt er laut einer Rechtsmedizinerin sofort tödliche Verletzungen am ganzen Körper. 

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Insofern schien vieles klar, als Amtsrichterin Kerstin Nitsche nach drei Stunden Verhandlung eigentlich zu den Plädoyers kommen wollte. Doch da stellte der Verteidiger des Angeklagten noch den Antrag, dass noch ein Psychologe gehört werden müsse, der seinem Mandanten eine dauerhafte Traumatisierung und eine depressive Störung attestieren solle – was sich auf die Strafzumessung auswirken soll. 

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit unterbrach die Richterin die Verhandlung, ein Urteil im Prozess könnte nun am 8. Juli gesprochen werden. Der Angeklagte hatte sich nach Aktenlage bisher noch nichts zuschulden kommen lassen. Für gewöhnlich wird eine solche fahrlässige Tötung mit einer Bewährungsstrafe geahndet.

Die Ehefrau des Opfers steht noch immer unter Schock

Die Folgen jedenfalls sind schwerwiegend: Verlesen wurde auch ein Attest einer Psychologin, wie nun das Leben der Ehefrau des Unfallopfers – einem langjährigen Mitarbeiter der Universität Potsdam – aus den Fugen geraten sei, die einen schweren Schock erlitten habe und immer noch unter der Trauer leide. Dadurch sei sie kaum noch belastungsfähig, habe ihre Existenzgrundlage verloren.

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