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Nach Skandalspiel SVB gegen Cottbus: Geldstrafe für Hitlergruß im Karli

Das Potsdamer Amtsgericht hat einen 35-Jährigen aus Tauche mit einer Geldstrafe belegt. In der Fankurve soll er den Hitlergruß gezeigt haben.

Potsdam - Es ist das nächste Gerichtsurteil nach dem Skandalspiel des SV Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus im April: Der 35-Jährige Stefan K. aus Tauche im Landkreis Oder-Spree ist am Freitag vor dem Amtsgericht Potsdam wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit einer Geldstrafe belegt worden. Der Angeklagte hatte am 28. April beim Regionalligaspiel zwischen dem SVB und Energie Cottbus im Karl-Liebknecht-Stadion im Cottbuser Fanblock zweimal den Hitlergruß gezeigt.

Bereits am 31. September hatte das Potsdamer Amtsgericht gegen einen Energie Cottbus-Fan einen Strafbefehl über insgesamt 3600 Euro erlassen, weil dieser ebenfalls während des Spiels den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei dem Spiel kam es damals von Seiten der Energie-Fans zu rechtsradikalen und antisemitischen Ausschreitungen. Die Cottbuser Fans skandierten Rufe wie „Arbeit macht frei, Babelsberg 03“ oder „Zecken, Zigeuner und Juden“. Vom Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) waren beide Fußballclubs wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und Stürmen des Platzes zunächst zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Die Urteilsbegründung des Verbandes hatte für viel Kritik gesorgt, unter anderem weil „Nazischweine“-Rufe von SVB-Fans in der Urteilsbegründung mitaufgeführt waren, die Nazi-Parolen aus dem Cottbuser-Fanblock jedoch nicht erwähnt wurden. Auch wegen des öffentlichen Drucks wurde Energie Cottbus Ende November wegen des unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens von Personen innerhalb seines Fanblocks vom Fußballverband zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am Freitag lagen dem Amtsgericht eindeutige Fotos vor, die den Angeklagten Stefan K. zweifelsfrei mit dem Hitlergruß zeigen. Der Angeklagte räumte ein, die fragliche Person auf den Fotos zu sein. Weil er aber am Spieltag unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden habe, könne er sich nicht mehr an die Tat erinnern. Stefan K. gab an, ein Drogenproblem zu haben und eine Therapie anzustreben. Vor Gericht entschuldigte er sich mehrmals für seine Tat und betonte, dass er keine rechte Gesinnung habe. Die Richterin verurteilte Stefan K., der bereits eine Vorstrafe wegen Bedrohung und Beleidigung hat und zur Zeit wegen eines Drogendelikts im Amtsgericht Fürstenwalde in Untersuchungshaft sitzt, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro.

Sarah Stoffers

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