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Die Stadt geht davon aus, dass auch die noch nicht entschiedenen Fälle zeitnah entschieden werden.

© Andreas Klaer

Nach Gerichtsbeschluss: Stadt steht zu Uferweg in Groß Glienicke

Das Rathaus sieht sich durch die Entscheidung des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) gestärkt. Groß Glienickes Ortsvorsteher richtet Appell an klagende Seeanrainer.

Potsdam - Potsdam hält am öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See fest. Wie das Rathaus am Donnerstag auf PNN-Anfrage mitteilte, sehe man sich durch die Entscheidung des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Mittwoch gestärkt. „Damit wurde grundsätzlich die rechtmäßige Möglichkeit der Enteignung auf der Grundlage des Bebauungsplans bestätigt“, hieß es.

Geklagt hatte ein Seeanrainer gegen die Eintragung eines Wegerechts im Grundbuch durch die Enteignungsbehörde des Landes. Wie berichtet hatte das OLG nach einer Berufungsverhandlung am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Neuruppin aus dem Jahr 2018 aufgehoben und das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort habe eine erneute Beweisaufnahme zur Frage der Entschädigung stattzufinden. Das heißt, dass eine Wertermittlung durch ein Gutachten beauftragt werden muss. Der Enteignungszweck sei jedoch erfüllt, hieß es.

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Ortsvorsteher appelliert an klagende Seeanrainer

Die Stadt will nun alle 18 weiteren Verfahren weiterführen. „Aufgrund der Entscheidung des OLG geht die Stadt davon aus, dass jetzt auch die noch nicht entschiedenen Fälle zeitnah entschieden werden.“ Auch Groß Glienickes Ortsvorsteher Winfried Sträter (Groß Glienicker Forum) sieht die Entscheidung des OLG positiv. 

Zwar sei es extrem schmerzhaft, dass das Verfahren nun durch den Verweis an die Vorinstanz verzögert werde. „Im Kern hat die Stadt aber Recht bekommen“, sagte er. Das sei auch ein Signal an andere klagende Seeanrainer, eine Einigung zu suchen. Er appelliere an sie, Gespräche mit der Stadt aufzunehmen.

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