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Nach Einstellung der Ermittlungen: Todesfall im Potsdamer blu: Eltern fordern Aufklärung

Nach dem tödlichen Badeunfall einer Schwimmerin im neuen Potsdamer Schwimmbad blu fordern die Eltern der Toten eine lückenlose Aufklärung des Falls. Das schreiben sie in einer Erklärung an die PNN.

Potsdam - Die Eltern der 39 Jahre alten Polizistin, die leblos auf dem Boden des Sportbeckens im blu gefunden wurde melden sich zu Wort: Es sei „eindeutig eine Vernachlässigung der Aufsichtpflicht durch das zuständige Personal erkennbar, da bekanntlich bei einem Herzinfarkt jede Sekunde zählt“, schreiben sie in einer Erklärung an die PNN.
Weiter schreiben die in Bad Belzig wohnenden Eltern, es sei aus ihrer Sicht nicht verständlich, dass von Seiten der Ermittler von einer möglichen Vorerkrankung gesprochen werde, die mit zum Tod geführt haben soll: „Unsere Tochter hat mit Freude und beschwerdefrei Sport getrieben.“

Eine Vorerkrankung sei den Eltern nicht bekannt

Eine Vorerkrankung der 39-jährigen Werderanerin sei weder ihnen noch dem Ehemann bekannt. Wegen ihrer Tätigkeit bei der Polizei sei sie unter ärztlicher Kontrolle gewesen, „eventuelle gesundheitliche Einschränkungen wurden nicht diagnostiziert“. Zugleich erklären die Eltern, aus Medienberichten hätten sie entnehmen müssen, dass die Hilfsmaßnahmen der Bademeister im blu unprofessionell und zu spät durchgeführt wurden. Das Aufsichtspersonal war wie berichtet laut Zeugenaussagen erst durch Badegäste informiert worden, ebenso wurde die verunglückte Frau durch Badegäste - zufällig Rettungssanitäter - geborgen. Sie waren es auch, die versuchten, die Frau wiederzubeleben. Daher sei es „ratsam und erforderlich“, dass ein polizeiliches Ermittlungsverfahren zum Verhalten der Bademeister durchgeführt werde, fordern die Eltern.

Obduktion hatte "keine Rettungschance" ergeben

Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam am vergangenen Freitag die Hoffnung auf solche Ermittlungen stark gedämpft. Die Obduktion der Frau habe ergeben, dass „keine Rettungschance“ bestand, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt. Selbst bei einer Reanimation hätte sie nicht am Leben erhalten werden können, hieß es weiter. Daher könnten sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Bademeister – völlig unabhängig von ihrem Agieren in diesem Fall – im juristischen Sinne nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben. Zugleich hatte die Stadtwerke-Tochter Bäderlandschaft Potsdam Ende vergangener Woche eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls mit Hilfe externer Anwälte angekündigt. Dann werde man über mögliche Konsequenzen, auch gegenüber dem Personal, entscheiden können, so das kommunale Unternehmen - das zunächst das Agieren der Bademeister verteidigt hatte.

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