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Wie der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zeigt, besteht offenbar kein Anfangsverdacht der Untreue bei den Potsdamer Stadtwerken.

© A. Klaer

Nach der Potsdamer Stadtwerke-Affäre: Der nächste Fall bei den Stadtwerken

Weitere Konsequenzen aus dem Stadtwerke-Skandal: Der Hauptabteilungsleiter Ralf Z. wurde freigestellt und mit einem Hausverbot belegt. Die Konzernspitze sieht offenbar kein Vertrauensverhältnis mehr.

Potsdam - Im Zuge des Stadtwerke-Skandals gerät ein weiterer früherer Vertrauter des einstigen Konzernchefs Peter Paffhausen ins Straucheln. Die Interims-Geschäftsführung um Pro-Potsdam-Chef Horst Müller-Zinsius hat den Hauptabteilungsleiter Dienstleistungen, Ralf Z., vorerst freigestellt und mit Hausverbot belegt. Gründe für den Schritt nannte die Konzernleitung in einer E-Mail an leitende Mitarbeiter nicht. Auch Z. selbst soll nach PNN-Recherchen den Grund für seine Freistellung nicht erfahren haben.

Es muss schwerwiegende Gründe für das Hausverbot geben

Offiziell halten sich Stadtwerke und Rathaus bei dieser Personalie bedeckt. Man gebe vorerst keine Auskunft zu Personalthemen, hieß es. Hinter den Kulissen scheint klar, dass es auf eine Kündigung hinausläuft. Sicher ist: Dass ein leitender Angestellter Hausverbot bekommt, der Code seiner Büroschlüssel unbrauchbar gemacht wird, muss schwerwiegende Gründe haben. Ohne entsprechende arbeitsrechtliche Grundlage geht wohl kein Arbeitgeber in dieser Schärfe vor. Am Ende, meinen die Beteiligten, werde man sich wohl vor dem Arbeitsgericht wiedersehen.

Fakt ist, dass mit dem Wechsel an der Spitze der Stadtwerke (SWP) und bei den Töchtern Energie und Wasser Potsdam (EWP) sowie beim Stadtentsorger Step im Sommer Z. keinen leichten Stand mehr hatte. Ex-Stadtwerke-Chef Wilfried Böhme war über Vorwürfe der Vetternwirtschaft gestürzt. Dann setzte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) als einen der Interims-Geschäftsführer den Pro-Potsdam-Chef Müller-Zinsius ein: Der soll – das ist im Konzern kein Geheimnis – von Anfang an Misstrauen gegen Z. gehegt haben. Dabei spielen Z. Umgang mit dem Skandal, aber auch seine Machtposition im Unternehmen und Verbindungen ins Rathaus eine Rolle.

Hat Z. eine Parallelgeschäftsführung aufgebaut?

Z. war einst Leiter des Beteiligungsmanagements im Rathaus unter Finanzdezernent Burkhard Exner (SPD). Als solcher war er auch für die Stadtwerke zuständig, wechselte dann unter Paffhausens Ägide zu dem Konzern. Er stand auch beim Projekt „Krone“ vor knapp zehn Jahren an Paffhausens Seite – „Krone“ sah einen Mega-Stadt-Konzern unter Paffhauses Leitung vor und hätte die Entmachtung von Müller-Zinsius bedeutet. Bis zuletzt hatte Z. den Ruf, die graue Eminenz der Stadtwerke zu sein. Seine Gegner behaupten, er habe eine Parallelgeschäftsführung aufgebaut, mit direktem Draht ins Rathaus zu Aufsichtsratschef Exner. Das Hausverbot sei ein Zeichen nach innen an das Z.-Lager. Seine Fürsprecher meinen, Z. habe beim Skandal eine aufklärende Rolle eingenommen, auf der richtigen Seite gestanden.

Im Vorfeld des Skandals hatten im Frühjahr hinter den Stadtwerke-Kulissen erbitterte Machtkämpfe getobt, bei denen auch Z. aktiv gewesen sein soll. Dabei ging es auch um Prüfberichte zu massiven Gehaltszuwächsen für eine Paffhausen-Vertraute ohne die nötige Zustimmung der Gremien und um Verstöße bei Auftragsvergaben. An Oberbürgermeister Jakobs und die damalige Aufsichtsratschefin von Step und EWP, Sozialdezernentin Elona Müller-Preinesberger, hatten die Stadtwerke nur eine entschärfte Fassung des entscheidenden Prüfberichts verschickt.

Offiziell war von einem Versehen die Rede, wie es dazu kommen konnte, blieb ungeklärt. Die PNN hatten die Original-Version publik gemacht, in der die Juristen dazu rieten, bei dem damals freigestellten EWP-Geschäftsführer und Ex-Step-Chef Holger Neumann die fristlose Kündigung in Betracht zu ziehen. Doch den Aufsichtsräten lag diese Version nicht vor. Sie ließen sich darauf ein, den Vertrag mit Neumann nur nicht zu verlängern. Er wurde bei rund 200 000 Euro Jahresgehalt bis Ende September 2017 freigestellt. Ob und wenn ja welche Rolle Z. dabei spielte, ist unklar. Interims-Chef Müller-Zinsius hat wohl geduldig Fakten gesammelt – und zog nun einen Schlussstrich. Klar ist: Auf seiner Position musste Z., der außertariflich bezahlt wird und mit Prokura ausgestattet war, ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Unternehmensführung genießen. Das war offenbar nicht mehr gegeben.

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