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Unrat im Neuen Garten.

© Andreas Klaer

Müll, wildes Baden, Partys: Nur zwei Ordnungshüter für alle Parks in Potsdam

Der Nutzungsdruck in den Potsdamer Schlösserparks ist hoch, Verstöße gegen die Parkordnung können jedoch oft nicht verfolgt werden. Und das städtische Ordnungsamt ist nicht zuständig.

Potsdam - Große Menschenansammlungen, laute Musik, herumliegender Müll: Die Parks der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) sind bei vielen Potsdamern überaus beliebt. Gerade in Corona-Zeiten verbringen große Gruppen den Abend gern im Neuen Garten oder im Park Babelsberg. Dies führt häufig zu Verstößen gegen die Parkordnung, die oft jedoch ohne Konsequenzen zu bleiben scheinen.

Stiftung kann nur schwerpunktmäßig tätig werden

Kein Wunder, denn die Stiftung verfügt zusammen für alle Gartenanlagen in Potsdam nur über zwei Ordnungskräfte, die auch Bußgelder verteilen können - zum Beispiel für das Lagern auf den Wiesen oder das Beschädigen von Gartendenkmalen. „Das reicht natürlich nicht aus, unsere Mitarbeiter können nicht überall sein“, sagt SPSG-Sprecher Frank Kallensee auf Nachfrage der PNN. „Wir können nur schwerpunktmäßig tätig werden.“

Zwar gibt es auch noch die Sicherheitskräfte von Fridericus, der Servicegesellschaft der SPSG, die in den Parks präsent sind. Diese können aber keine Bußgelder verhängen. „Sie können die Besucher, die sich nicht an die Parkordnung halten, auf ihre Verstöße hinweisen und darum bitten, den Park zu verlassen“, sagt Kallensee. Kommen die Besucher dem nicht nach, können die Fridericus-Mitarbeiter entweder die Ordnungskräfte hinzurufen, oder, wenn nötig, die Polizei.

Ordnungsamt darf nicht im Park arbeiten

Auch Ex-Bild-Chef Kai Diekmann, der in direkter Nachbarschaft des Neuen Gartens wohnt, waren die Zustände in den Welterbeparks aufgefallen: „Ich verstehe nicht, warum die gleiche Konsequenz, mit der mich die Stadtverwaltung bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (#Falschparker) mit Bußgeld bestraft, nicht auch bei Verstößen gegen die Parkordnung im Weltkulturerbe geübt wird“, schrieb Diekmann auf Twitter.

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Dies könne man so nicht vergleichen, sagt Kallensee: Es sei eine Sache, Falschparker aufzuschreiben, aber wenn irgendwo Müll herumliegt und deren Verursacher nicht mehr anwesend seien, könne man schlecht Bußgelder verhängen, so der Stiftungssprecher.

In Berlin dürfen die Ordnungsämter auch in Schlösserparks kontrollieren

Außerdem kann das Potsdamer Ordnungsamt gar nicht in den Parks der Stiftung tätig werden, da diese Aufgabe allein den zwei Ordnungskräften der SPSG obliegt. „Da gibt es eine klare Arbeitsteilung“, sagt Kallensee. Auch die Stadtverwaltung bestätigt: „Für die Durchsetzung und Ahndung der Parkordnung auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist ausschließlich die Stiftung selbst zuständig“, sagt Stadtsprecherin Juliane Güldner auf PNN-Anfrage.

Da es sich um Grundstücke in Privateigentum handelt, hat das Ordnungsamt bei der Durchsetzung der Parkordnung keine Befugnisse. „Die Schlösserstiftung setzt mit ihrer Parkordnung ihr Hausrecht als Eigentümer durch“, so Güldner. Geregelt ist dies im Paragraph 27 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes, der „Verordnungsermächtigung für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“. In Berlin ist dies zum Teil anders: In zwei Berliner SPSG-Parks, dem Schlossgarten Charlottenburg und dem Schlosspark Schönhausen, ist das Ordnungsamt zuständig, denn diese sind gemäß dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete Grünflächen.

Keine Mehrheit im Stadtparlament für Änderung

Könnte man das auch in Potsdam ändern? Unter den Stadtverordneten gibt es keine Mehrheit für den Einsatz des Ordnungsamtes in den Welterbe-Parks, wie eine PNN-Umfrage ergab. „Das Potsdamer Ordnungsamt muss seine vielfältigen Aufgaben im Potsdamer Stadtgebiet erfüllen und kann und darf nicht weitere Aufgaben auf dem Gebiet der SPSG wahrnehmen. Der sinnvollere Weg ist die Aufstockung des eigenen Personals“, sagte Linken-Fraktionsgeschäftsführer Sascha Krämer. Ähnlich äußerte sich die SPD. Nur die CDU ist für einen Einsatz des Ordnungsamtes: „Potsdam ist gut beraten, der SPSG zu helfen“, sagte Götz Friederich, der CDU-Fraktionsvorsitzende. Auch die Fraktion die Andere lehnt die Inanspruchnahme städtischer Ordnungshüter ab und fordert die Stiftung auf, mehr Müll- und Glascontainer aufzustellen.

Einig sind sich alle Fraktionen darin, dass es aufgrund des Nutzungsdrucks in den Parks ein Müllproblem gibt und die Besucher besser mit den Gartenanlagen umgehen sollten. Die Grünen schlagen vor, dass Stadt und Stiftung ein gemeinsames Konzept erarbeiten sollten, um die Parkbesucher stärker zu sensibilisieren. „Daneben müssen die Bemühungen der Stadt um wohnortnahe Grünflächen und Badestellen unbedingt intensiviert und dem steigenden Bedarf angepasst werden“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzende Saskia Hüneke.

Im Notfall wird die Polizei gerufen

Wenn die Ordnungskräfte der Stiftung bei der Verfolgung von Verstößen nicht hinterherkommen, können sie zwar nicht das Ordnungsamt rufen, aber zumindest die Polizei. Dies sei aber in den vergangenen Monaten nur zweimal passiert, sagt Frank Kallensee - nämlich als nachts über hundert Jugendliche einmal im Neuen Garten und einmal im Park Babelsberg gefeiert hatten. „Die Polizei wird nur gerufen, wenn wir das Gelände alleine nicht räumen können“, sagt Kallensee.

Gerade in den beiden genannten Parks sei seit den Corona-Beschränkungen der Nutzungsdruck durch Besucher stark gestiegen, oft zum Nachteil der Gartenanlagen, sagt Kallensee: „Aber das ist kein neues Phänomen.“ Sicher würde die Stiftung gerne weitere Ordnungskräfte zur Durchsetzung der Parkordnung einstellen, aber dies sei letztlich auch eine Kostenfrage. Dennoch sei man sich des Problems bewusst und wolle die zwei Mitarbeiter künftig effektiver einsetzen: „Wir arbeiten an einem neuen Konzept für die nächste Saison“, sagt Kallensee.

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