zum Hauptinhalt
Urteil: lebenslänglich? Wolfgang L. (vorn)  steht wegen Mordes vor Gericht.

© Carsten Holm

Update

"Die Tat sollte eine Bestrafung sein": Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für Wolfgang L.

Vor einem Jahr soll Wolfgang L. seine Frau in Glindow ertränkt haben. Er muss mit der Höchststrafe rechnen. In seinem Schlusswort forderte der Angeklagte einen Freispruch für sich.

Von Carsten Holm

Potsdam - Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 65-jährigen Wolfgang L. gefordert. Außerdem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Wenn das Gericht dem am Donnerstag bei der Urteilsverkündung folgt, könnte der frühere Dachdeckermeister nicht nach 15 Jahren Haft freikommen.

Staatsanwältin Maria Stiller zeichnete in ihrem Plädoyer die Entwicklung der Ehe zwischen Wolfgang L. und seiner polnischen Frau Dorota bis zum 11. Mai 2020 nach, als er auf die 40-Jährige laut Anklage fünfmal mit einem Messer einstach und sie dann im Teich nahe einer Ferienwohnung im Werderaner Ortsteil Glindow vor der Augen ihrer minderjährigen Kinder ertränkte. Die Ehe sei zunehmend schwieriger geworden, als L. 2015 arbeitslos wurde. 

Dorota L. habe bei Besuchen in der Potsdamer Spielbank, wo sie ihren späteren Partner Dennis D. kennenlernte, niedergeschlagen gewirkt. Als sie ihrem Mann nach Ostern 2020 gestanden habe, ihn verlassen zu wollen, habe er ihr mehrfach mit dem Tod gedroht.

Wolfgang L. suchte seine Frau unter einem Vorwand auf 

Am 18. April habe Wolfgang L. seine Frau mit einer Waffe bedroht und verlangt, sich von ihrem neuen Partner zu trennen. Sie sei mit ihren Kindern und ihrer Tante, die bei der Familie in Marquardt wohnte, in die Ferienwohnung nach Glindow geflüchtet. Als er sie am 11. Mai unter einem Vorwand aufsuchte, habe er sie letztmalig aufgefordert, zu ihm zurückzukehren, was sie ablehnte.

Versteckt habe er ein langes Messer und eine Schreckschusspistole mit sich geführt. Seine Frau sei aus der Wohnung gerannt, beide seien in den Teich geraten. „In seiner unbändigen Wut habe L. fünfmal zugestochen", die Stichkanäle seien bis zu zehn Zentimeter tief gewesen und hätten bis auf die Knochen geführt: „Anschließend drückt er sie unter die Wasseroberfläche." Als sein damals 14-jähriger Sohn zu seinen Eltern in den Teich gesprungen sei, um seine Mutter zu retten, habe sein Vater ihm mit der Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen.

"Er wollte die maximale Demütigung des Opfers"

Die Staatsanwältin widerlegte seine Kernaussagen. Der Schuss sei laut Zeugen draußen erfolgt, nicht in der Wohnung. Seine Frau habe ihn nicht angegriffen. Dass sich Wolfgang L. auf Notwehr berufe, sei eine Schutzbehauptung: „Die Tat sollte eine Bestrafung sein." Schon früher habe er einer Frau und deren Begleiter nach einer Trennung aufgelauert und gesagt: „Das ist meine Frau. Mit der kann ich machen, was ich will."

L. habe nicht akzeptiert, dass seine Frau „nicht mehr abhängig war wie das junge, formbare Mädchen vor über 20 Jahren“. Der Angeklagte sei „selbstgerecht bis ins Mark“, er habe keine Reue gezeigt. Zudem habe er „kübelweise Dreck“ über seine Frau ausgeschüttet. Die Tötung habe er „zelebriert, er wollte die maximale Demütigung des Opfers“. Er sei wegen Mordes in Tateinheit mit Nötigung und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verurteilen.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.

Strafverteidiger Sven Horn, der Sohn und Tochter vertrat, hob hervor, dass der zur Tatzeit 14-jährige Sohn sich den Aufforderungen seines Vaters widersetzt habe, ihm den Wohnort des neuen Partners seiner Mutter zu nennen: „Er hat erkannt, welche Gefahr besteht.“ Seine zwölfjährige Schwester nahm am Montag an der Verhandlung teil, beide Kinder hatten darauf bestanden, auszusagen.

Verteidiger: Keine Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld

Matthias Schöneburg, der Verteidiger des Angeklagten, hatte es nicht leicht. Die Schilderungen seines Mandanten zur Tat waren widerlegt worden. Doch L. sei noch immer „überzeugt, aus Notwehr gehandelt zu haben und freigesprochen werden zu müssen“. 

Der Strafverteidiger fand einen Weg durch die Klippen: sein Mandant sei „kein Jurist und hat das als Laie so gesehen“. Sollte das Gericht dem folgen, sei allerdings „nicht von Mord, sondern von vollendetem Totschlag auszugehen“. Die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld sehe er nicht: „Die Tat unterscheidet sich nicht wesentlich von vergleichbaren Fällen."

Im obligatorischen Schlusswort forderte Wolfgang L. Freispruch für sich - wegen Notwehr. Der Tod seiner Frau sei „eine besondere Tragödie“, aber „nicht mit Vorsatz geschehen“. Ein Wort der Reue fand er nicht. Aber: „Ich suche immer Frieden.“ 

Hilfe für Frauen in Not

  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen”: Tel. (08000) 116 016. 365 Tage rund um die Uhr
  • Frauenhaus Potsdam: Tel. (0331) 964 516. Anonyme Adresse. Erste Hilfe für akut von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, 365 Tage rund um die Uhr
  • Frauenberatungsstelle Potsdam: Garnstr. 33, 14482 Potsdam Tel. (0331) 974695
  • Opferberatung/Traumaambulanz: Jägerstraße 36, 14467 Potsdam, Tel. (0331) 2802725, Sprechzeiten montags 12 bis 16 Uhr, mittwochs 15 bis 19 Uhr.
  • EJF Beratungsstelle Lösungsweg: Charlottenstraße 127, 14467 Potsdam, Tel. (0331) 6207 799. Evangelisches Jugend-und Fürsorgewerk (wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt)
  • Weißer Ring: Bundesweites Opfer-Telefon116 006, 7 Tage, 7 bis 22 Uhr. Potsdam: Gert Korndörfer, Tel. (0151) 55164716

Zur Startseite