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Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass das Kind lebensgefährlich verletzt wurde.

© Hajo von Cölln

Misshandlungsfall Katharina: Stiefmutter und Vater legen Berufung ein

Katharinas Stiefmutter wurde zu 2,5 Jahren Haft, der Vaters des Mädchens zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun kommt der Fall vor das Landgericht.

Potsdam - Der mutmaßliche Misshandlungsfall Katharina wird wieder aufgerollt: Nach der vom Amtsgericht verhängten Haftstrafe gegen die Stiefmutter des heute fünfjährigen Mädchens haben ihre Anwälte Berufung eingelegt. Daher wird der Fall nun noch einmal vor dem Landgericht behandelt, bestätigte ein Sprecher des Amtsgericht auf Anfrage. Zuerst hatte die „Märkische Allgemeine“ berichtet. 

Kind befindet sich in Obhut des Jugendamts

Die Mutter war am 20. Januar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der leibliche Vater des Mädchens wurde wegen Vernachlässigung zu einer Geldstrafe verurteilt, auch er legte Berufung ein. Das Gericht hatte es als erwiesen betrachtet, dass die Stiefmutter das damals zweieinhalbjährige Mädchen im Mai 2017 in ihrer Wohnung im Wohngebiet Schlaatz durch Schläge und Schütteln lebensbedrohlich verletzt hatte. Das Kind sei außerdem unterernährt gewesen. Das Kind befindet sich seither hin der Obhut des Jugendamtes. 

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