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Ministerium beschließt Wegerecht für Potsdam: Groß Glienicker See: Erster Erfolg für öffentlichen Uferweg

Der erste Eigentümer muss der Stadt Potsdam am Uferweg am Groß Glienicker See ein Wegerecht einräumen. Damit hat die Kommune im Ringen um einen durchgängig öffentlichen Weg einen Teilerfolg erzielt.

Von Peer Straube

Potsdam - Im Streit um einen durchgängig öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See hat die Stadt einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Brandenburger Innenministerium hat in einem ersten von insgesamt 20 Enteignungsverfahren gegen Seeanrainer zugunsten der Kommune entschieden. Das gab Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) am Donnerstag bekannt. Demnach muss der betroffene Grundstückseigentümer der Stadt ein Wegerecht einräumen, das im Grundbuch verankert wird. Dieses erlaubt der Stadt, einen drei Meter breiten Uferweg anzulegen, der von Fußgängern, nicht aber von Radfahrern benutzt werden darf. Sollte der Eigentümer den Bescheid akzeptieren, wolle das Ministerium in ähnlicher Weise auch bei den anderen 19 noch anhängigen Verfahren vorgehen, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker auf PNN-Anfrage.

Ob das aber so kommt ist, ist fraglich. Die betroffenen Eigentümer könnten sich gegen den Bescheid durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof klagen, sagte Potsdams Rechtsamtschefin Karin Krusemark. In diesem Fall würden bis zu einem in voller Länge begehbaren Uferweg wohl noch mindestens zehn Jahre vergehen. Seeanrainer halten den Uferweg am Groß Glienicker See bereits seit mehr als sieben Jahren teilweise gesperrt. Anders als am Griebnitzsee existiert für das Areal jedoch ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der einen öffentlichen Uferweg auf dem insgesamt rund zwei Kilometer langen westlichen Seeufer vorsieht. 

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