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Der wegen "Geiselnahme" angeklagte Mann am ersten Prozesstag im Landgericht Potsdam.

© Carsten Holm

Minderschwerer Fall: Geiselnehmer in wenigen Tagen ein freier Mann?

Ein junger Mann entführt seine drei Stiefkinder. Er droht, sie umzubringen. In wenigen Tagen wird das Urteil gefällt - und der Täter wird das Gericht möglicherweise als freier Mann verlassen.

Potsdam - Der heute 29 Jahre alte Vakha K., der am 14. Mai seine drei minderjährigen Kinder in seine Gewalt gebracht hatte, um seine getrennt von ihm lebende Ehefrau Vera Y. zur Rücknahme ihres Scheidungsantrages zu zwingen, kommt möglicherweise schon in zehn Tagen frei. Vor dem Potsdamer Landgericht gingen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung am Dienstag in ihren Plädoyers von einem minderschweren Fall aus.

Staatsanwältin Dobrina Dubrau forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf drei Jahre zur Bewährung. K. solle „auf jeden Fall“ ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Gleichzeitig beantragte sie, den Haftbefehl gegen den nicht vorbestraften K., der seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, dann auszusetzen. Die Strafverteidigerin Susanne Lange plädierte für eine „bewährungsfähige Strafe“, die „nicht über einem Jahr liegen“ sollte.

Keine "klassische Geiselnahme"

In zehn Tagen, am 13. Dezember, soll um 14 Uhr das Urteil gesprochen werden. Für Vakha K., der 2014 mit seiner Familie aus Russland nach Potsdam gekommen ist, stehen die Chancen gut, den Gerichtssaal an diesem Nachmittag als freier Mann verlassen zu können, obwohl Geiselnahme mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft wird. Der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann hatte schon am ersten Verhandlungstag darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fall offensichtlich „nicht um eine klassische Geiselnahme“ handele. Auch am dritten Verhandlungstag begann er die Sitzung mit einem „rechtlichen Hinweis“, der in dieselbe Richtung deutete: Es komme auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall in Betracht, zudem könnten strafmildernde Umstände wie die sogenannte tätige Reue berücksichtigt werden. Für einen minderschweren Fall sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

K. hatte schon während der polizeilichen Ermittlungen, aber auch vor Gericht umfassend gestanden, dass er die drei aus der ersten Ehe seiner Frau stammenden Kinder am frühen Morgen des 14. Mai unter einem Vorwand in ihrer Potsdamer Schule vom Unterricht befreien ließ, um mit ihnen nach Berlin zu fahren. Tatsächlich wollte er seine Ehefrau zu einem Gespräch zwingen und drohte ihr damit, die Kinder andernfalls zu ertränken. Nach zwei Stunden entdeckten vier Polizeibeamte die Kinder und ihren Stiefvater friedlich entlang der Großbeerenstraße spazierend. Widerstandslos ließ sich K. festnehmen.

"Verwirrt und verzweifelt"

Für den Angeklagten spreche, so Staatsanwältin Dubrau, dass er den Sachverhalt „im wesentlichen“ gestanden habe. Positiv sei, dass K. den Kindern die psychische Belastung einer Zeugenaussage vor Gericht durch sein Geständnis erspart habe, zudem sei er durch die Trennung von seiner Frau „stark belastet“ gewesen. Im Beisein seiner Ehefrau und seiner drei Kinder beschrieb Verteidigerin Lange, wie „verwirrt und verzweifelt“ ihr Mandant am Tattag gewesen sei. Bei seiner Festnahme sei er mit den Kindern bereits auf dem Rückweg zur Unterkunft gewesen, in der seine vier Angehörigen lebten. Vera Y. habe eingeräumt, eine Mitschuld an den Eheproblemen zu tragen, dennoch liebe sie ihren Mann noch immer, der ihren Kindern als Vater fehle. „Eine Vielzahl von Umständen“ sagte Lange, spreche für eine Strafmilderung.

"Keine Hinweise auf psychische Erkrankungen"

Ingolf Piezka, Chefarzt der forensischen Psychiatrie im Asklepios Fachklinikum Brandenburg an der Havel, hatte zuvor als Sachverständiger klargestellt, bei mehreren Gesprächen mit V. „keine Hinweise auf psychische Erkrankungen“ gefunden zu haben, obwohl etwa eine Flüchtlingsorganisation eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert habe. Er sei auch in der Haft unauffällig gewesen.

Piezka berichtete vom Drogen- und Medikamentenkonsum des Russen, der angab, in Tschetschenien gefoltert worden zu sein. Seine Steuerungsfähigkeit sei nicht beeinträchtigt, er sei obdach- und arbeitslos gewesen und seine „aufgeladene Situation“ habe sich am Tattag „zugespitzt“. Gleichwohl gebe es „keinen Hinweis auf einen affektiven Ausnahmezustand“, aus medizinischer Sicht spreche nichts für Schuldunfähigkeit.

Zweifelsohne sei K. für die drei Kinder eine Vaterfigur. Es sei jedoch „ganz schwierig“ gewesen, mit K. über seine Ehe und etwa über Sexualität zu sprechen. „Es gelang mir nicht, diese Problematiken zu vertiefen“, sagte der Gutachter, „so richtig verstanden habe ich seinen kulturellen Hintergrund nicht.“

Als Richter Feldmann fragte, ob zu befürchten sei, „dass sich solche Dinge wiederholen“ und K. etwa seine Ehefrau angreifen werde, antwortete Piezka: „Ich kann`s Ihnen nicht sagen.“

Vakha K. war seine Verzweiflung anzumerken, als er auch am dritten Verhandlungstag wie ein Häufchen Elend zwischen seiner Verteidigerin und einer Russisch-Übersetzerin saß, den Kopf mal auf die Tischkante gesenkt und mal halb darunter. Richter Feldmann bat K. schließlich, das letztes Wort zu ergreifen, das Angeklagten in Strafprozessen gebührt. „Unterschätzen Sie die Bedeutung des letzten Wortes nicht“, ermahnte er ihn. Tatsächlich kam K. der Aufforderung nach: „Gleich, welche Entscheidung Sie treffen: ich bin damit einverstanden, weil ich das verdient habe.“

Carsten Holm

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