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Wurde den armen Hohenzollern einfach weggenommen: Das Krongut Bornstedt in Potsdam.

© Krongut Bornstedt

Millionen für die alten Preußen: Görke: Mögliche Ausgleichszahlung an Preußen-Prinz prüfen

UPDATE Um jemandem die Entschädigungen zu verweigern, musste der schon ein wirklich schlimmer Nazi gewesen sein. Auf die Familie Hohenzollern trifft das wohl nicht zu. Das Gutachten eines Historikers begründet die Entscheidung.

Potsdam - Eine mögliche Entschädigung der Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. für enteigneten Besitz nach 1945 soll nach den Worten von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) kritisch geprüft werden. Wegen der Brisanz des Vorganges habe er das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen darum gebeten, sagte der Minister am Montag. Als mögliche Ausgleichszahlung für enteignete Immobilien, wie Schloss Lindstedt in Potsdam und Schloss Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin), hat das Amt in einem Entwurf eine Summe von 1,2 Millionen Euro errechnet.

Der Entwurf eines entsprechenden Bescheides wird derzeit vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen geprüft. Sollte das Bundesamt dem Entwurf stattgeben, wird das Geld aus dem Entschädigungsfonds des Bundes gezahlt - nicht vom Land.

Der Hintergrund: Die Hohenzollern sollen für nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Grundstücke in Brandenburg mit einer Millionensumme entschädigt werden. Das geht aus dem Vorbescheid des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landkreis Oder-Spree hervor, der den PNN vorliegt. Dabei geht es auch um Potsdamer Grundstücke wie das Schloss Lindstedt, das Krongut Bornstedt und die ehemalige Matrosenstation am Jungfernsee. Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. hätten danach Anrecht auf Entschädigung für Enteignungen, die während der sowjetischen Militärbesatzung sowie der DDR-Bodenreform erfolgten.

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Das Gesetz zur Regelung offener Vermögungsfragen besagt, dass keine Entschädigungen erhält, wer dem nationalsozialistischen System „erheblich Vorschub“ geleistet hat. Um diese Frage zu klären, hatte die Behörde den renommierten Historiker Christopher Clark beauftragt, das Verhalten des Kronprinzen Wilhelm als auch seines Sohnes Louis Ferdinand zu untersuchen. Zu Wilhelm wird – obwohl er sich als Hitler-Unterstützer bekannte – laut dem Vorbescheid festgestellt, seine Handlungen seien nicht dazu geeignet gewesen, „die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken“. Eine Beschwerde gegen den Vorbescheid hat der Potsdamer Chef der Wählergruppe Die Andere, Lutz Boede, bei Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) eingelegt. (dpa/ HK)

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