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Landeshauptstadt: Mildere Strafe für Totschlag

Fünfeinhalb statt sieben Jahre Haft für tödlichen Stich gegen David Fischer

Die Entschuldigung für den Tod ihres Sones ist für Manuela Fischer nicht akzeptabel. Dies zeigt sie deutlich, als sie sich an Ajmal K. wendet: „Ich kann nicht verzeihen.“ Ihr Anwalt Klaus Przybilla klärt kurz danach auf: Ein erstes Entschuldigungsschreiben des inzwischen 19-jährigen Ajmal K. kam just am Tag, an dem sein Opfer David Fischer seinen 21. Geburtstag gefeiert hätte. Es gibt viele schlimme Momente in der Tragödie um den gewaltsamen Tod des jungen Potsdamers. Am gestrigen Tag wird im Landgericht darüber neu geurteilt: Ein Ende mit wütenden Kommentaren von Freunden und Angehörigen des Toten über das gefällte Urteil.

Demnach reduziert sich die Jugendstrafe für Ajmal K. von sieben auf fünfeinhalb Jahre, ferner übernimmt die Staatskasse die Kosten der Verfahren. Ajmal K. muss so nur noch das Geld für die Nebenklage der Eltern bezahlen. „Jugendstrafrecht ist anders als normales Strafrecht“, erklärt Richter Frank Thiemann. Dabei stehe neben dem „Sühnegedanken“ der Erziehungsbedarf im Mittelpunkt – den Ajmal K. wegen seiner günstigen Sozialprognose und seinem Vorleben nur in geringem Maße habe.

Ajmal K. war im Januar vergangenen Jahres wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sein Anwalt Steffen Sauer war dagegen in Revision gegangen – mit begrenztem Erfolg. Denn den eigentlichen Schuldspruch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen August bestätigt, jedoch Zweifel am Strafmaß geäußert – weswegen die gestrige Verhandlung nötig wurde. Unter anderem hatten die Bundesrichter gefordert, für Ajmal K. ein psychologisches Gutachten zu erstellen und die Vorgeschichte des gewaltsamen Todes mehr zu würdigen.

So wird in der Verhandlung der Fall David Fischer noch einmal geschildert. Am 17. Juni 2006 hatte der damals gerade 18 Jahre alt gewordene Ajmal K. bei einer Massenschlägerei ein Taschenmesser gezogen und Fischer mit einem kräftigen Stich in die Herzgegend so verletzt, dass der damals 20 Jahre alte Potsdamer noch am Tatort vor einer Bar in der Charlottenstraße verstarb. Der aus Afghanistan stammende, aber seit Jahren in Potsdam lebende Täter stellte sich am Abend danach der Polizei. Der Fall hatte in Potsdam wenige Wochen nach dem Überfall auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. eine emotionale Debatte um Ausländerkriminalität gegen Deutsche ausgelöst.

Das Geschehen stellte sich aber schon damals als wesentlich komplexer dar als andere Fälle schwerer Jugendkriminalität – schon allein wegen der Persönlichkeit von Ajmal K., der gestern erneut als emotional ruhiger Junge beschrieben wird, der bis zu dem tödlichen Messerstich noch nie kriminell in Erscheinung getreten war. „Ein Musterbeispiel an Integration“ nennt Richter Tiemann den schmalen Knaben mit dem kindlichen Gesicht.

Ebenso für Ajmal K. spreche das geleistete Teilgeständnis, die gezeigte Reue – und die Umstände der Tat, führt Tiemann weiter aus. Denn nach seiner Einschätzung sei im Moment des Stichs die „Steuerungsfähigkeit“ von Ajmal K. zumindest nur eingeschränkt gewesen – was zuvor schon der bekannte Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber dem Gericht klar macht, in dem er auf die unübersichtliche Situation zum Tatzeitpunkt verweist.

Mit einem Gemisch aus „Angst und Aggressivität“ habe Ajmal K. den tödlichen Stich gegen Fischer ausgeführt, so Kröber – wohl in der irrigen Annahme, sein Opfer bereite eine neue Attacke vor. Vor der Schlägerei auf der Straße hatte es in der Bar zwischen zwei Jugendgruppen einen heftigen Streit gegeben, in dessen Folge einige Beteiligte – vor allem junge Leute mit Migrationshintergrund – des Lokals verwiesen wurden. Denen waren Fischer und sein Cousin Peter K. laut den Urteilen in aggressiver Stimmung gefolgt, ausländerfeindliche Parolen sollen möglicherweise gefallen sein, der Konflikt auf der Straße wurde größer, bis David Fischer sich gerade beruhigte – und Ajmal K. plötzlich zustach. Er sei mit der Situation überfordert gewesen, so Kröber – kaltblütig sei der Stich nicht erfolgt. Dem folgt Tiemann in seinem Urteil, das Strafmaß zu senken. Dass die Angehörigen im Saal dies nicht richtig finden werden, scheint ihm bewusst: „Ihren Schmerz wird aber keine Strafe ausgleichen können.“

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