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Landeshauptstadt: Mietobergrenzen sind passé

Mietrecht schützt Bewohner vor unzumutbaren Mieterhöhungen

Mietrecht schützt Bewohner vor unzumutbaren Mieterhöhungen Der Streit um die Festlegung von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten nach Modernisierung ist nach einem Urteil des 2. Senats des Berliner Oberverwaltungsgerichtes jetzt entschieden. Das Gericht erklärte die pauschalen Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig (Aktenzeichen: OVG 2 B 18/02). Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte vergeblich gegen ein ähnlich lautendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2002 Berufung eingelegt. Potsdam hatte in seiner Sozialplanrichtlinie ebenfalls Mietobergrenzen eingeführt und diese bei Sanierungsvorhaben anfangs auch durchgesetzt. Dagegen hatte unter anderem das Babelsberger Unternehmen Kirsch & Drechsler unter Hinweis auf die Rechtssprechung immer wieder Einwände erhoben. Der Fachbereich Stadterneuerung hatte daraufhin bei den Sanierungsgenehmigungen von der Festlegung von Mietobergrenzen Abstand genommen. Mit der Festlegung von Mietobergrenzen sollte weniger bemittelten Bewohnern in Sanierungsgebieten ermöglicht werden, in ihren angestammten Wohnquartieren wohnen zu bleiben. Die Eigentümer beziehungsweise Bauträger führten jedoch ins Feld, dass sich bei einer Kappung der Mieten die Sanierungs- und Modernisierungskosten nicht refinanzieren ließen. In einer Neufassung der Sanierungsziele will die Stadt Potsdam jetzt auf den Einzelfall bezogene Regelungen einführen, um die Mieter vor Verdrängung durch Sanierungsmaßnahmen zu schützen. Einzelheiten dieser neuen Sanierungsziele sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Auch wenn es keine ausdrücklichen Mietobergrenzen gibt, sind alle Mieter in gewissem Umfang vor unzumutbaren Mieterhöhungen nach der Modernisierung ihrer Wohnungen durch das Mietrecht geschützt. Danach ist eine Sanierung unter anderem dann unzumutbar, wenn die Miete sich mehr als verdoppelt und der Mieter nur ein geringes Einkommen hat. Günter Schenke

Günter Schenke

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