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Update

Mehrere Baumaßnahmen angekündigt: Uferweg in Groß Glienicke wird erweitert

Zwischen Potsdam und Berlin soll ein Übergang geschaffen werden. Der Baubeginn könnte schon dieses Jahr sein.

Potsdam - Am süd-östlichen Zipfel des Groß Glienicker Sees soll möglichst ab Ende des Jahres ein Weg zwischen Potsdam und Berlin geschaffen werden. Dieser Übergang werde über Privatgrund verlaufen, daher seien noch Abstimmungen mit den Eigentümern notwendig, teilte die Stadtverwaltung jetzt auf Anfrage des Stadtverordneten Andreas Menzel (Freie Wähler) mit. 

Laut Rathaus seien durch die Nähe zum Wasser, die Wegeführung durch das Landschaftsschutzgebiet „Königswald und Havelseen“ sowie eventuell notwendige Baumfällungen verschiedene Genehmigungen einzuholen. Auch müssten die Bauleistungen noch vergeben werden. „Der Baubeginn wird vor diesem Hintergrund für das 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2022 avisiert“, so die Verwaltung.  Einen Tag später korrigierte das Rathaus diese Angabe auf die Jahreshälfte 2022. Die erste Angabe sei ein Missverständnis gewesen.

Ausbau auch im Nordwesten

Auch weitere Arbeiten am Seeufer werden angekündigt – allerdings im Nordwesten des Gewässers. So sei zwischen dem Alexander- und dem Groß Glienicker Begegnungshaus der Ausbau des dortigen Uferwegs geplant – geprüft werde, ob die Umsetzung in logistischem und zeitlichem Zusammenhang mit dem besagten Übergang nach Berlin erfolgen könne, so die Stadtverwaltung. 

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Bekanntlich toben um das Seeufer seit Jahren auch juristische Auseinandersetzungen, seitdem Anwohner dort einen damals durchgängigen Uferweg haben sperren lassen. Anders als am Griebnitzseeufer gibt es für diesen Weg allerdings einen gültigen Bebauungsplan, die entsprechenden Enteignungsverfahren gegen die Sperrer laufen. 

Kein Zugang trotz Wegerechts

Doch das Ganze dauert. So sei eine Öffnung von bisher gesperrten Uferabschnitten, auch wenn dort bereits Wegerechte zugunsten der Stadt Potsdam bestehen, „nur dann möglich, wenn im gleichen Zuge auch tatsächlich ein Weg angelegt wird“. Doch so ein Wegestück könne erst dann angelegt werden, wenn der Anschluss über einen öffentlichen Weg bis zu dem betreffenden Grundstück bereits gesichert ist. 

Liegen aber vor dem betreffenden Grundstück weitere Flächen ohne Wegerecht, sei die Stadtverwaltung nicht berechtigt, diese mit Baufahrzeugen und -material zu queren. Damit sei man „faktisch am Bau eines Wegeabschnitts auf dem Grundstück mit Wegerecht gehindert“ – bis eben die Enteignungsverfahren beendet seien. 

Hier soll im kommenden April das Oberlandesgericht entscheiden: Wie berichtet hatte ein Anlieger gegen eine erste Enteignungsentscheidung des Landes geklagt, aber vor dem zuständigen Landgericht Neuruppin verloren. Die Enteignungsbehörde des Landes hatte zuvor verfügt, dass der Eigentümer ein öffentliches Wegerecht am Ufer ins Grundbuch eintragen lassen muss.

Dialogveranstaltung geplant

Allerdings arbeitet die Stadt auch parallel an Ideen, wie man die Auseinandersetzung schneller lösen könnte. Dafür war als neue Uferwegsbeauftragte die Baujuristin Maria Elisabeth Hartleb eingestellt worden. Diese arbeite gerade an einem Konzept, wonach „dem Konflikt am Seeufer für alle Grundstücke nach einheitlichen Maßstäben und Kriterien rechtssicher begegnet werden kann“. 

Dabei liege das Augenmerk besonders auf der Auflösung der naturschutz- und baurechtlichen Konflikte sowie auf dem Umgang mit den zu erwartenden Folgen, die eine Öffnung der bislang gesperrten Bereiche „durch den hohen Nutzungsdruck“ am See bedeuten könnte. Geplant sei ferner eine moderierte Dialogveranstaltung mit den Eigentümer:innen von Grundstücken am Ufer des Sees – und zwar noch im Herbst.  

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