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Klare Linie: Wer die Maske nicht tragen will, soll aussteigen.

© Ottmar Winter PNN

Exklusiv

Maskenpflicht in Bus und Bahn in Brandenburg: Land für Rauswurf von Maskenverweigerern

Im Streit um die Durchsetzung der Maskenpflicht unterstützt die Landesregierung den Verkehrsverbund. Potsdams Verkehrsbetrieb sieht die Sache anders.

Potsdam - Im Streit um die Durchsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr stärkt die Brandenburger Landesregierung dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den Rücken. Dieser hatte in der vergangenen Woche erklärt, Maskenverweigerer könnten schon jetzt und ohne Änderung der Beförderungsbedingungen ausgeschlossen werden. Im Klartext: Fahrkartenkontrolleure können Maskenverweigerer rauswerfen. „Aus unserer Sicht sind die Ausführungen des VBB so zutreffend“, teilte nun das zuständige Brandenburger Ministerium für Infrastruktur auf PNN-Anfrage mit. Die Maskenpflicht ergebe sich aus dem entsprechenden Landesgesetz - in diesem Fall der Sars-CoV-2-Umgangsverordnung.

Allerdings sieht das Ministerium den Verweis sozusagen als letztes Mittel gegen Uneinsichtige. „Die Möglichkeit zum Verweisen aus dem Zug besteht, inwiefern dies aber zwingend notwendig ist, hängt auch von der Situation ab und ist damit Ermessenssache“, so das Ministerium. Werde jemand angesprochen, der keine Maske trage, und setze sie daraufhin auf, sei die Gefahr gebannt. Sei der Betreffende nicht einsichtig, könnte die Situation anders aussehen. „Hier wäre ein Verweis aus dem Zug mitunter sachgerecht“, hieß es.

Konflikt mit Potsdamer Verkehrsbetrieb

Damit stellt sich das Ministerium auch gegen den Potsdamer Verkehrsbetrieb (ViP). Denn dieser hatte in der vergangenen Woche eine ganz andere Auffassung der Rechtslage formuliert: Der Betrieb werde nicht dadurch gefährdet, dass Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung sich in einem Fahrzeug oder in der Einrichtung befinden, teilte der ViP mit. „Eine Gefahr für andere Fahrgäste geht nicht automatisch von Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung aus, sondern nur dann, wenn sie an einer infektiösen Erkrankung leiden.“ Ein bloßer Gefahrenverdacht sei nicht ausreichend, um Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen.

Wie berichtet hatte der VBB in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass in Berlin und Brandenburg nach den jeweiligen Landesverordnungen Maskenpflicht im Nahverkehr gelte, Fahrgäste ohne Schutz eine potenzielle Gefahr für andere Fahrgäste seien und somit ein Ausschluss von der Beförderung gerechtfertigt sei – und zwar auf Basis der geltenden Beförderungsbedingungen. 

Berlin geht einen anderen Weg: Dort können seit Kurzem Bußgelder für Maskenverweigerer erhoben werden. Das wurde eigen in die Berliner Eindämmungsverordnung geschrieben und die Nutzunggsbedingungen des Berliner Verkehrsbetriebs geändert. Seitdem können 50 bis 500 Euro für Verstöße fällig werden. Brandenburg hatte Bußgelder abgelehnt. Man setze auf Vernunft und Einsicht.

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