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Der Prozess wurde vor dem Berliner Kammergericht geführt (Symbolbild).

© dpa

Mann soll Daten an Russland verraten haben: Bewährung für Spion aus Potsdam

Der 56-Jährige soll Grundrissdaten von Bundestagsgebäuden weitergegeben haben. Laut Gericht handelte der frühere NVA-Offizier ohne Auftrag.

Berlin/Potsdam - Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU hat das Berliner Kammergericht einen 56-jährigen Potsdamer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann habe 2017 eine CD-ROM mit 385 Grundrissdateien der vom Bundestag in Berlin genutzten Liegenschaften erstellt und weitergegeben, begründete der Senatsvorsitzende Andreas Müller am Donnerstag das Urteil. „Um Staatsgeheimnisse handelte es sich allerdings nicht“, so der Richter. Dem Angeklagten wurde zudem die Zahlung von 15.000 Euro an die Staatskasse auferlegt.

Der Mann aus Potsdam war Mitarbeiter einer Firma, die vom Bundestag mit der Überprüfung von „ortsveränderlichen elektrischen Geräten“ beauftragt worden war. Dem Unternehmen wurden für die Ausführung der Arbeiten, bei denen es um die Betriebssicherheit von Druckern oder Schreibtischlampen ging, PDF-Dateien mit den Grundrissen der zu prüfenden Liegenschaften zugesandt. Der Angeklagte habe gewusst, dass diese Grundrisspläne nicht allgemein zugänglich waren, so das Gericht. Als geheim seien sie aber nicht eingestuft gewesen.

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Aus der Gesamtschau der Beweismittel sei das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte die CD-ROM erstellt habe, hieß es weiter im Urteil des für Staatsschutzsachen zuständigen 1. Strafsenats. Dann habe der 56-Jährige im September 2017 die CD in einen Briefumschlag gesteckt und ohne Angabe eines Absenders an einen damaligen Mitarbeiter der Russischen Botschaft gesandt. Bei diesem Mann soll es sich laut Anklage um einen getarnten Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU gehandelt haben.

Angeklagter wurden nicht entlohnt

Bei dem Angeklagten handele es sich um einen ehemaligen Offizier in der Nationalen Volksarmee der DDR, der auch beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR geführt worden sei. Bei der Weitergabe der Bundestagsgrundrisse habe er nach Überzeugung des Gerichts „von sich aus, ohne Auftrag und ohne Entlohnung“ gehandelt. Ein Motiv habe nicht festgestellt werden können.

Der 56-Jährige hatte in dem knapp zweimonatigen Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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