zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Lieber ein Jahr länger im Kindergarten Ministerium will individuell über Schulreife entscheiden lassen – Vetorecht der Eltern gestärkt

Deutlich mehr als bisher will das Land Brandenburg über die Schulreife von Kindern individuell entscheiden lassen. Zwar sind auch künftig fünfjährige Kinder, die bis 30.

Deutlich mehr als bisher will das Land Brandenburg über die Schulreife von Kindern individuell entscheiden lassen. Zwar sind auch künftig fünfjährige Kinder, die bis 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, grundsätzlich schulpflichtig. Dem Veto der Eltern gegen eine anstehende Einschulung wird allerdings künftig mehr Gewicht beigemessen. Das hat das Brandenburger Bildungsministerium in einem Empfehlungsschreiben, das den PNN vorliegt, allen Schulleitern des Landes mitgeteilt. „Wir wollen der individuellen Entwicklung der Kinder stärker Rechnung tragen und tun das nicht über die Stichtagsregelung“, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding. „Entscheidend ist, wo das Kind im kommenden Jahr besser aufgehoben ist – im Kindergarten oder in der Schule.“

Noch vor knapp einem Jahr hatte Bildungsministerin Martina Münch (SPD) bekannt gegeben, eine Gesetzesnovelle sei in Arbeit, um den Stichtag für einzuschulende Kinder vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen. Demnach hätten alle schulpflichtigen Kinder zu Beginn des neuen Schuljahr das siebte Lebensjahr erreicht. Grund: Die Zahl der Rückstellungsanträge lag zuletzt bei rund zehn Prozent der einzuschulenden Kindern eines Jahrgangs.

Vor wenigen Monaten jedoch die Kehrtwendung: Die alte Regelung bleibt. Als Begründung führt Breiding an, dass der Aufwand für die Änderung „nicht unerheblich gewesen wäre“. Außerdem sei in jedem Fall mit Rückstellungsanträgen zu rechnen und die Zahl der Anträge auf vorzeitige Einschulung würde ansteigen. „Nicht der Stichtag ist entscheidend, sondern der individuelle Blick“, so Breiding.

Das heißt aber auch: Die Mehrarbeit haben nun statt der Ministeriumsmitarbeiter die Eltern, Ärzte, Kitas und Schulen. Mit den Empfehlungen kommt diesen bereits im laufenden Aufnahmeverfahren eine gewichtige Rolle zu. Das Ministerium empfiehlt den Schulleitern, Kinder zurückzustellen, „wenn eine Entwicklungsverzögerung vorliegt oder nicht auszuschließen ist.“ Bei der Prüfung des Entwicklungsstandes des Kindes sollte, so heißt es weiter, besonders das Sozialverhalten und das emotionale Verhalten in den Blick genommen werden. Die Ergebnisse müssten schriftlich dokumentiert werden. Liegt die Einwilligung der Eltern vor, könne auch Rücksprache mit Pädagogen der Kitas oder mit behandelnden Ärzten gehalten werden.„Die Kitas werden bei den Rückstellungen miteinbezogen. Das gab es vorher nicht“, so Sprecher Breiding.

Für Eltern heißt das, dass sie auch ihrerseits Gutachten von Kita oder Kinderarzt ihrem Antrag auf Rückstellung beifügen können. Wenn auch die schulärztliche Stellungnahme vorliegt, sollen die Schulen mit den Eltern ein Beratungsgespräch über die Rückstellung führen. Dabei sollen zum einen den Eltern die Fördermöglichkeiten in der Schule gegenüber denen in der Kita dargestellt, zum anderen jedoch vor allem eine einvernehmliche Entscheidung mit den Eltern herbeigeführt werden.

Sollten Schule und Eltern sich nicht einigen, muss der Schulrat entscheiden. „Im Konfliktfall muss die letzte Entscheidung beim Schulamt bleiben“, erklärt Breiding. Auch dort sei man aber angehalten, dem „Antrag der Eltern ein entsprechendes Gewicht beizumessen“, so heißt es in der Empfehlung.

Rechtlich verbindlich sind die Vorgaben des Ministeriums hingegen nicht, sondern ausdrücklich nur Empfehlungen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Hoffmann, begrüßt dennoch die Maßnahmen: „Es ist grundsätzlich richtig, den Eltern größtmögliches Mitspracherecht zu verleihen“, so Hoffmann. Nur so könne garantiert werden, dass Förderungsmöglichkeiten in der Schule nicht verschenkt würden, aber auch Eltern ihre Kinder noch ein Jahr länger im Kindergarten lassen können. „Die Kinder sind nicht alle gleich und auch nicht in ihrer Entwicklung. Deswegen lassen sie sich auch nicht alle über einen Kamm scheren“, sagt der CDU-Politiker.

Grit Weirauch

Zur Startseite