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Das Bergmann-Klinikum

© Ottmar Winter

Langzeitbaustelle "Ernst von Bergmann"-Klinikum: Städtisches Krankenhaus richtet sich neu aus - und muss warten

Ein Strategie-Ausschuss soll die Weiterentwicklung des Bergmann-Krankenhauses koordinieren. Derweil berät die Stadtpolitik, wie die Tarif-Rückkehr bezahlt wird. Weitere Bundeshilfen sind unklar.

Potsdam - Die Neuaufstellung des Klinikums „Ernst von Bergmann“ wird ein Langzeitprojekt. Der Aufsichtsrat des Hauses hat nun die Bildung eines Ausschusses „Strategie 2050“ beschlossen, der den Gesundheitskonzern strategisch weiterentwickeln soll. Darüber informierte Aufsichtsratschefin und Potsdams Sozialdezernentin Brigitte Meier (SPD) jetzt per Mitteilung. 

Ferner solle es pro Jahr ein bis zwei Klausursitzungen des Aufsichtsrats geben, hieß es weiter. Ziele seien etwa der „nachhaltige Erhalt des Klinikums in kommunaler Trägerschaft“, aber auch der Ausbau der medizinischen Versorgung.

Rathaus plant Betrauungsakt

Mit einem sogenannten Betrauungsakt will die Stadt das Klinikum derweil vor einer finanziellen Schieflage bewahren. Dies soll für zehn Jahre gelten. Diesen Antrag der Rathausspitze haben die Stadtverordneten am Mittwochabend in den Hauptausschuss überwiesen, dort soll der Vorschlag final behandelt werden. 

Mit diesem Betrauungsakt sollen die Mehrkosten durch die Einführung der Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes in dem Haus aufgefangen werden. Wie berichtet soll dann jedes Jahr einzeln feststehen, wie viele Millionen Euro die Stadt zuschießen muss. 

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Ebenfalls in die Ausschüsse überwiesen wurden mehrere Anträge der Fraktion Die Andere zur Neuorganisation des Klinikums – auch mit Blick auf die weitreichenden Empfehlungen einer Expertenkommission, die den schweren Corona-Ausbruch in dem Haus vor fast einem Jahr untersucht hatte.

Kommt noch ein Rettungsschirm des Bundes?

Unklar ist, wie aktuelle Probleme in der Coronakrise bewältigt werden – so war das Klinikum wegen Potsdams niedriger Infektionszahlen aus dem Rettungsschirm des Bundes für Krankenhäuser herausgefallen. Im neuen Bund-Länder-Beschluss heißt es, „dass Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 vereinbaren können.“ Weiteres soll beim nächsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 22. März geklärt werden.

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