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Das Justizzentrum in Potsdam - hier sitzt auch das Landgericht.

© DPA

Landgericht Potsdam: Haftstrafe nach Messerattacke

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke ist ein 32 Jahre alter Pole am Potsdamer Landgericht verurteilt worden. Er hatte in einer Potsdamer Wohnung zugestochen - nachdem ihn sein Opfer provoziert hatte. 

Potsdam - Wegen versuchten Totschlags ist ein 32 Jahre alter Pole am Freitag am Landgericht Potsdam zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Richter Theodor Horstkötter sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass Jacek S. in einer Wohnung am Humboldtring einem polnischen Bekannten nach einem heftigen Streit fünfmal mit einem Küchenmesser in den Hals und den seitlichen Rückenbereich gestochen hat. „Im Affekt“ und unter erheblichem Alkoholeinfluss habe der Angeklagte gehandelt, stellte Richter Theodor Horstkötter fest. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, konnte aber noch mit knapper Not im Klinikum „Ernst von Bergmann“ gerettet werden.  

Eine Trinkrunde eskaliert

Den Stichen am frühen Morgen des 3. März ging ein Abend voraus, in dem S., seine Schwester, deren heimlicher Liebhaber Zyprian J. und ein weiterer Zeuge sich getroffen hatten, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Doch der Abend in einer Wohnung eines großen Mehrfamilienhauses entwickelte sich zum Desaster, wie der Richter schilderte - der damals 26 Jahre alte J. habe den körperlich unterlegenen S. immer wieder provoziert, verhöhnt, auch geschlagen und selbst die Schwester mit Sätzen wie „Ich ficke dich, du Nutte“ anzüglich beleidigt. Wegen des lautstarken Streits rückte bereits gegen ein Uhr nachts das erste Mal die Polizei wegen Ruhestörung an. Doch auch danach tranken und stritten die Männer weiter - bis S. nach einer weiteren Auseinandersetzung in Rage in die Küche ging, zu einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge griff und mehrfach zustach, knapp vorbei an wichtigen Arterien und Organen wie der Niere. Dabei habe der Angeklagte den Tod seines Kontrahenten billigend in Kauf genommen, machte Horstkötter klar. Ob S. dabei heimtückisch von hinten zustach, habe sich bei der Beweisaufnahme nicht klar herausgestellt, so der Richter - in dem Fall wäre eine Verurteilung wegen versuchten Mordes samt einer höheren Strafe möglich gewesen. 

Der Richter lobte den Ersthelfer

Jedenfalls habe sich der schwerverletzte J. ins Treppenhaus, während in der Wohnung ungerührt weitergetrunken wurde, wie der Richter schilderte. J. habe in seiner Not an mehreren Türen geklopft und geklingelt, ein Mann machte schließlich auf und leistete erste Hilfe, versuchte die starken Blutungen mit einem Handtuch zu stoppen. Den Mut dieses Potsdamers lobte der Richter ausdrücklich - und sagte auch: „Der Geschädigte hatte einen Schutzengel, der Schlimmeres verhindert hat.“ Gegen 4.15 Uhr nahm die Polizei S. Schließlich fest, mit knapp drei Promille intus. Im Prozess hatte er die Tat gestanden und Reue gezeigt, wie der Richter anmerkte. Auch deswegen und aufgrund der Provokationen im Vorfeld fiel die Strafe für S., der zum Arbeiten in Potsdam wohnte, noch vergleichsweise milde aus. 

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