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Wohnungen in Potsdam sind sehr gefragt.

© Ottmar Winter PNN

Landesverordnungen gegen Mietsteigerungen: Mietenbremse soll in Potsdam weiter gelten

Nur in 19 von bisher 31 Brandenburger Kommunen sollen zwei Landesverordnungen gegen Mietsteigerungen weiter gelten. Potsdam gehört dazu. Doch bis zur Umsetzung dauert es ein paar Monate.

Potsdam - Mietsteigerungen sollen auch künftig in Potsdam strenger begrenzt werden. Demnach werden auch in den nächsten fünf Jahren die Verordnungen des Landes zur sogenannten Kappungsgrenze und zur Mietpreisbremse greifen. Insgesamt 19 Kommunen im Berliner Speckgürtel gelten künftig als „Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt“. 

Das sagte der Staatssekretär im Infrastrukturministerium, Rainer Genilke (CDU), am Donnerstag im Infrastrukturausschuss des Landtags. Dazu zählen neben der Landeshauptstadt Potsdam etwa auch Kleinmachnow, Falkensee, Teltow und Großbeeren. Neu in der Liste ist Stahnsdorf. Nuthetal zählt nicht mehr dazu. Ein für die Benennung der Kommunen erstelltes Gutachten will das Ministerium in der kommenden Woche veröffentlichen. „Das sind sehr gute Nachrichten, für alle, die in Brandenburg zur Miete wohnen“, sagte die Landtagsabgeordnete Ricarda Budke (Grüne).

Land kann alte Regelung nicht verlängern

Die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung laufen jedoch zum Jahresende aus. Die Nachfolgeverordnungen sollen bis Februar 2021 in Kraft treten und möglicherweise rückwirkende Wirkung zeigen, so Genilke. Linke und Freie Wähler traten im Ausschuss indes dafür ein, die geltenden Verordnungen bis zur Wirkung der neuen Verordnung zu verlängern. Dies sei jedoch nicht möglich, sagte Genilke. Jede Verordnung brauche eine rechtssichere Begründung. „Wenn sich die Kulisse ändert, muss sich auch die Begründung ändern.“ 

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Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hatte am Donnerstag nochmals auf eine Verlängerung der Verordnungen gedrungen. „Angesichts der steigenden Mietpreise müssen die vorhandenen Instrumente geschärft und nicht aus der Hand gegeben werden“, so Schubert. Wenn es weiterhin gemeinsames Ziel in Land und Stadt bleibe, das Wohnen für alle Bevölkerungsgruppen in der Stadt zu ermöglichen, brauche es jetzt klare Zusagen und einen rechtssicheren, nahtlosen Übergang. Wie berichtet forderten die Stadtverordneten Anfang November, die derzeit geltenden Maßnahmen zu verlängern.

Die Kappungsgrenze sieht vor, dass Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Die Mietpreisbremse legt zudem fest, dass bei einer Neuvermietung die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne Verlängerung könnten ab Januar bei neuen Mietverträgen Vermieter unbegrenzte Forderungen stellen.

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