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In Potsdam dürfen die Läden wieder öffnen (Archivbild).

© Ottmar Winter PNN

Läden dürfen wieder öffnen: Welche Regeln jetzt in Potsdam gelten

Mit Termin und Negativ-Test: In der Landeshauptstadt kann wieder geshoppt werden. Die Testpflicht gilt auch für Baumärkte.

Potsdam - In Potsdam kann der Einzelhandel ab dem heutigen Samstag wieder öffnen – allerdings müssen Kunden ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen und einen Termin zum Shoppen vereinbaren. Diese Maßnahmen gelten, wenn die Inzidenz zwischen 100 und 150 liegt. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. 

Die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes würden am heutigen Samstag in Potsdam in Kraft treten, erklärte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) am Freitagabend. „Es ist gut, dass die Testpflicht vor dem Shoppen nun bundeseinheitlich geregelt ist.“ Das sei „eine umsichtige Alternative zur Schließung des Einzelhandels“. Die Testpflicht gelte auch für Baumärkte. Eine kommunale Testpflicht war Ende März noch vom Verwaltungsgericht gekippt worden.

Rund 30 Testcenter in der Stadt

Die Testkapazitäten in Potsdam seien in den vergangenen Wochen bereits deutlich erhöht worden, hieß es weiter. Demnach gebe es bereits rund 30 Teststellen. Neu dabei: Am Montag eröffnet ein Corona-Testcenter am Wissenschaftspark Golm. Dort können sich Beschäftigte, aber auch Anwohner kostenlos auf Corona testen lassen. Die Teststelle ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet und auf dem Gelände der Universität Potsdam vor Haus 26 untergebracht. Termine können ab sofort auf der Homepage 15minutentest.de gebucht werden.

Die Potsdamer Corona-Zahlen sind am Freitag unterdessen weiter gestiegen. Die Stadt meldete 50 neue Infektionen, die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 124,8 – also um acht Zähler. Wegen der hohen Werte hatte der Potsdamer Einzelhandel am Freitag aufgrund der noch geltenden alten Landesregeln geschlossen. Die Stadt meldete am Freitag einen weiteren Corona-Todesfall – damit sind nun 236 Potsdamer:innen an oder mit dem Coronavirus ums Leben gekommen.

440 Kinder in Quarantäne

Das Potsdamer Gesundheitsamt meldet immer mehr Corona-Infektionen aus Kitas und Schulen. Inzwischen seien 40 Kinder und Jugendliche sowie 13 Mitarbeitende aus diesen Bereichen infiziert, teilte die Stadtverwaltung mit. Vergangene Woche ging es noch um zwölf Kinder und zehn Angestellte. An den Kitas müssen sich unter anderem Erzieher:innen regelmäßig zweimal die Woche testen, die Grundschulen sind im Wechselunterricht mit Testpflicht, die weiterführenden Schulen weitgehend geschlossen. 

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In Quarantäne befinden sich 440 Kinder sowie 58 Mitarbeiter, vor einer Woche waren 179 Kinder und 25 Angestellte. Neue Infektionsfälle gibt es demnach im Montessori-Kinderhaus in Potsdam-West, in der Kita „Turmspatzen“ in Eiche, in der Kita „Kinderhafen“ am Schlaatz, in den Babelsberger Kitas „Sonnenkinder“ und „Stadt der Meister“, der Grundschule am Humboldtring sowie am Evangelischen Gymnasium auf Hermannswerder. 

Diese Regeln gelten in Potsdam

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Ausgangssperre: Die neue Notbremse des Infektionsschutzgesetzes bringt im Vergleich zur bisherigen Landesregel eine Lockerung bei der von 22 bis 5 Uhr geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkung: zwischen 22 und 24 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen, etwa zum Joggen oder Spazieren. Diese Ausnahme gab es bislang im Land Brandenburg nicht.

Sport: Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen im Freien betrieben werden. Wichtig: Im Land Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen. Ausnahmen gibt es für alle Berufs- und Leistungssportler. Ausgenommen sind auch Kinder bis 14, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.

Frisör und Fußpflege: Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Friseur- und Fußpflegebesuche sind allerdings nur möglich, wenn die Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich.

Demonstrationen: In Potsdam gilt nun: Versammlungen sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig.

Schule: Schulen und Kitas müssen gemäß der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 165 schließen. Abweichend von der Bundesregelung ist der Präsenzunterricht in Schulen übergangsweise bis 2. Mai weiterhin untersagt. Es gibt aber Ausnahmen: Bis zu einer Inzidenz von 165 lernen Grundschüler bis einschließlich Klasse 6 im Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.

Das gilt auch für Abschlussklassen und in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren. 

Ab dem 3. Mai 2021 wird Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht erlaubt. 

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