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Potsdams Gas-Kunden erreicht die neue Umlage erst mit einem Monat Verzögerung. 

© Andreas Klaer,PNN,Tsp

Kunden der EWP: Gas-Umlage in Potsdam erst ab November

Die Energie und Wasser Potsdam schafft Umsetzung der Gas-Umlage ab Oktober nicht. Sie wird erst einen Monat später an die Kunden weitergegeben - mit finanziellen Folgen für den städtischen Konzern. 

Potsdam - Die bundesweite Gasumlage in Höhe von 2,4 Cent pro Kilowattstunde wird Gaskunden der Energie und Wasser Potsdam (EWP) erst ab 1. November erreichen. Das sagte Stadtwerkesprecher Stefan Schulz am Freitag auf Anfrage. Die Bundesregelung tritt Anfang Oktober in Kraft. Allerdings habe die sehr kurzfristige Bekanntgabe der Umlage Anfang der Woche die Potsdamer Stadtwerke – wie die anderen Gasanbieter in Deutschland auch – unter Zeitdruck gesetzt, so Schulz. Denn die EWP sei gesetzlich verpflichtet, Preisanpassungen sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Die Frist für den 1. Oktober laufe also am 20. August ab – also Samstag. Die EWP habe kaum Zeit gehabt, das umzusetzen. 

„Wir werden unsere Kundinnen und Kunden über die Gaspreise mit Wirksamkeit zum 1. November 2022 informieren“, so Schulz. Noch sei die Kalkulation nicht abgeschlossen. „Es werden nun intern die Auswirkungen schnellstmöglich berechnet“, so Schulz. 

Zusätzliche Mehrkosten für die EWP

Welche Konsequenzen diese verzögerte Weitergabe der Gasumlage an die Kunden für die finanzielle Lage der EWP hat, werde ebenfalls noch berechnet. Klar sei jedoch, dass die Mehrkosten durch das kommunale Unternehmen getragen werden müssen. Es dürfte um einen zusätzlichen sechsstelligen Betrag gehen. Im Hauptausschuss am Mittwoch hatte die kaufmännische Geschäftsführerin der EWP, Christiane Preuß, die Kosten für die Gasumlage für ihr Unternehmen allein von Oktober bis Dezember auf sechs Millionen Euro beziffert – davon könnten nur 1,5 Millionen an die Gaskunden weitergereicht werden, hieß es.

Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag verkündete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas für die Dauer der Gasumlage werde an die Kunden weitergegeben. „Sie gilt somit für alle Gaskunden der EWP ab dem 1. Oktober 2022“, bestätigte der Sprecher. Alle Kunden würden fristgemäß schriftlich informiert. Wer noch Beratungsbedarf hat, kann sich an die Kundenhotline wenden oder online nachlesen. „Unsere bereits bestehenden Beratungsangebote werden stetig aktualisiert und wenn nötig auch ausgebaut“, so Schulz. 

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