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Das Potsdamer Ordnungsamt im Herbst 2020 bei einer Corona-Kontrolle. 

© Ottmar Winter

Kontrolle von Corona-Verstößen: 1,2 Millionen Euro Bußgeldeinnahmen für märkische Kommunen

Ignorieren der Quarantäne-Anordnung, Nichteinhaltung der Maskenpflicht, Treffen mit zu vielen Menschen: Brandenburgs Ordnungsämter ahndeten einige Pandemie-Verstöße.

Potsdam - Seit Mittwoch geht es wieder lockerer zu in Brandenburg: Dank niedriger Inzidenzen sind wesentliche Anti-Corona-Maßnahmen aufgehoben. Im Freien gilt keine Maskenpflicht mehr, auch die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum ist aufgehoben, privat dürfen sich wieder deutlich mehr Menschen treffen. Doch über mehrere Lockdown-Monate galten strenge Regeln wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot im Land, die – mangels ausreichend Personal bei Polizei und Ordnungsämtern – nicht flächendeckend permanent überwacht wurden. Aber selbst punktuelle Kontrollen haben offenbar einige Corona-Sünder überführt und keine geringen Summen in die Kassen der Kommunen gespielt. Das geht aus einer aktuellen Antwort des von Ursula Nonnemacher (Grüne) geführten Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum hervor. 

Die meisten Verfahren gab es in Potsdam 

Demnach wurden seit Ende März 2020, also dem Beginn des ersten Lockdowns, in den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 1,2 Millionen Euro aus Bußgeldverfahren eingenommen. Die mit Abstand meisten Verfahren gab es in der Landeshauptstadt Potsdam mit 2125, gefolgt vom Landkreis Barnim mit 1653. Die wenigsten Verfahren wurden in Potsdam-Mittelmark eingeleitet, nämlich nur 35. Alle anderen Landkreise geben drei- oder vierstellige Zahlen an.  Monetär bedeutet das aber nicht, dass in den Kreisen mit den meisten Verfahren auch die höchsten Bußgeldsummen eingenommen worden wären. In Potsdam kamen 99 580 Euro zusammen. In Märkisch-Oderland und Barnim jeweils rund 104 700. Den Rekord meldet Cottbus mit 135 000 Euro – obwohl es dort nur 867 Bußgeldverfahren gab. Frankfurt (Oder) – mit 200 Verfahren – konnte nur 500 Euro eintreiben. In Potsdam-Mittelmark waren es immerhin 5400 Euro.

Zu wenig Personal bei den Ordnungsämtern? 

Über die Gründe für diese Divergenzen werden in der Regierungsantwort keine Angaben gemacht. „Offensichtlich wurden Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung und das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht in allen Landkreisen und Städten streng verfolgt und geahndet“, sagt Fragesteller Danny Eichelbaum. Das könne mit dem Personalbestand in den Kommunen zu tun haben. 

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Möglich ist aber auch, dass in einer Kommune zwar insgesamt wenig Verstöße festgestellt wurden, dafür aber solche, die mit einem höheren Bußgeld belegt sind. Der in einer Verwaltungsvorschrift festgelegte Rahmen reicht von 50 Euro – etwa beim Besuch eines wegen Corona gesperrten Spielplatzes – bis zu 10 000 Euro bei unerlaubter touristischer Beherbergung von Personen. Wie häufig welcher Verstoß geahndet wurde, listet das Gesundheitsministeriums nicht im Detail auf. „Private Zusammenkünfte, Treffen im öffentlichen Raum und das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes“ würden aber von den Ordnungsämtern häufig angegeben.

Infizierte Frau in Unfall verwickelt 

Zu den Bußgeldverfahren kommen 401 Ermittlungs- und 404 Ordnungswidrigkeitsverfahren bei den vier Brandenburger Staatsanwaltschaften hinzu. Geldbußen in Höhe von 4860 Euro wurden von den Ermittlungsbehörden vollstreckt. Die häufigsten Verstöße, die bei den Staatsanwaltschaften landeten, waren Straftaten gemäß den Paragrafen 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes. Das kann zum Beispiel das Missachten einer behördlich angeordneten Quarantäne und die damit einhergehende Gefährdung anderer sein. Solch einen Fall meldete die Polizei im März 2020: Eine mit dem Coronavirus infizierten Frau war in der Nähe von Müllrose (Oder-Spree) in einen Unfall verwickelt. Die Frau erklärte den Beamten nach einem nicht von ihr verursachten Zusammenstoß, dass sie positiv auf Covid-19 getestet worden sei. Die Unfallaufnahme durch die Beamten erfolgte daher in Vollschutzkleidung. Es stellte sich heraus, dass die infizierte Frau widerrechtlich die amtlich verordnete häusliche Quarantäne verlassen hatte. Nach einer Information an das Gesundheitsamt wurde deswegen Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gegen sie erstattet worden.
Zuständig für die Ahndung von Corona-Verstößen sind zunächst die Ordnungsämter, doch die Polizei hat die Kommunen bei den Kontrollen unterstützt. So etwa am Himmelfahrtstag im Mai diesen Jahres. 100 Bereitschaftspolizisten waren zusätzlich im Einsatz, um die kommunalen Kontrollen zu flankieren. Die Polizei nahm bei Verstößen nur die Personalien auf. Die zuständigen Ordnungsämter hatten dann zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird. (mit las)

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