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Kleingartensparte "An der Katharinenholzstraße e.V." in Potsdam.

© Andreas Klaer

Konflikt um Potsdamer Sparte: Kleingärtner sollen höhere Pacht zahlen

Grundstückseigentümer der Anlage „An der Katharinenholzstraße“ will neue Verträge abschließen. Stadtverordnete fürchten die Beseitigung der Sparte, Inhaber weist dies zurück.

Potsdam - Nach der von der Stadtpolitik verhängten Veränderungssperre für die Kleingartenanlage „An der Katharinenholzstraße“ reagiert deren neuer Eigentümer mit Unverständnis. Und er beharrt darauf, dass die dortigen Parzellenbesitzer neue Verträge mit höherer Pacht unterschreiben sollen. Der Anwalt Detlev Schulz, der den Inhaber vertritt, erklärte den PNN jetzt auf Anfrage, die Sperre und auch die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans seien „purer Aktionismus, mit dem nur völlig unbegründete Hoffnungen bei den gegenwärtigen Nutzern auf eine dauerhafte, de facto kostenlose Bewirtschaftung ihrer Flächen geweckt werden“.

Flächen sollen Erholungsgärten werden

Selbst für 300 Quadratmeter große Parzellen zahlten die Kleingärtner dort heute nur 35 Euro im Jahr, so Schulz – sie unterliegen aber auch Auflagen des Bundeskleingartengesetzes zum Anbau von Obst und Gemüse.

Der neue Inhaber, die Northis GmbH aus Hamburg, will die Parzellen nun als sogenannte Erholungsgärten ausweisen – dann läge bei dem 300-Quadratmeter-Beispiel die „ortsübliche Pacht“ laut Anwalt Schulz bei 750 Euro im Jahr. Mehrere der 64 Parzellennutzer hätten auch schon um Übersendung eines Vertragsentwurfs gebeten, so der Jurist. So bestehe mit dem Agieren der Stadtpolitik die „akute Gefahr“, dass laufende Einigungsbemühungen torpediert würden.

Gartenhäuser in der Kleingartensparte "An der Katharinenholzstraße e.V." in Potsdam.
Gartenhäuser in der Kleingartensparte "An der Katharinenholzstraße e.V." in Potsdam.

© Andreas Klaer

Auf Antrag der Linken in der rot-grün-roten Rathauskooperation hatten die Stadtverordneten ein B-Plan-Verfahren und die Veränderungssperre durchgesetzt. Man habe die Sorge, dass der Inhaber die Beseitigung der Gartensparte anstrebe, sofern es nicht zum Abschluss entsprechender Pachtverträge als Erholungsgärten komme, hieß es zur Begründung.

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Jurist Schulz sagte, zum Beispiel Familien sollten dort weiterhin die Möglichkeit haben, die Natur zu genießen: „Aber das darf nicht einseitig zu Lasten meiner Mandantin als Grundstückseigentümerin gehen, sondern hier bedarf es zwingend einer Ausgewogenheit“ – also höherer Pachten.

Demonstration für den Erhalt der Kleingartenanlage Angergrund im April 2018.
Demonstration für den Erhalt der Kleingartenanlage Angergrund im April 2018.

© Sebastian Gabsch

Doch da dieser, gerichtlich bereits in anderen Fällen bestätigt, nicht der Rechtsnachfolger des DDR-Verbands für Kleingärtner sei, seien diese Verträge aus Sicht der Northis GmbH nichtig. Ein Umstand, der auch schon bei anderen Sparten wie dem Angergrund in Babelsberg für viel Ärger gesorgt hatte. Hier habe man inzwischen gegen den VGS auf Herausgabe der Flächen geklagt, sagte Anwalt Schulz – verhandelt wird dazu am Landgericht.

Ähnliche Konstellationen gibt es auch anderswo in Potsdam. Das hatte die Bauverwaltung zuletzt auf Anfrage der Linken eingeräumt, Näheres aber nicht genannt: „Vertragsdetails zu betroffenen Anlagen unterliegen Schutzbedürfnissen.“

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