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KOMMENTIERT: Überdenken

Henri Kramer über die Praxis des Klinikums im Umgang mit Verstorbenen.

Potsdam - In der griechischen Mythologie gibt es den düsteren Fährmann Charon: Dieser bringt die Toten über den Fluss Styx zum Eingang des Hades – allerdings nur, wenn der sogenannte Charonspfennig als Obolus bezahlt worden ist, der den Toten unter die Zunge gelegt werden muss. Ansonsten wird die Überfahrt verwehrt, die Toten müssen als Schatten am Ufer herumirren.

So archaisch ist die pauschale Gebühr freilich nicht, die das Klinikum für die Lagerung von Verstorbenen verlangt. Allerdings scheint sie, wenn man Juristen und Experten glauben darf, in vielerlei anderer Hinsicht unzulässig, schon weil sie eben pauschal und nicht tageweise erhoben wird. Ohnehin ist nirgendwo ersichtlich, dass diese Gebühr vom Klinikum überhaupt erhoben wird.

Zudem macht das kommunale Unternehmen offenbar schon ziemlich deutlich, dass diese Gebühren möglichst sofort zu zahlen sind, wie es Betroffene schildern – die in ihrer Trauer verständlicherweise kaum die Nerven besitzen dürften, an diesem Punkt zu widersprechen. So lässt sich auch die vergleichsweise geringe Zahl von Beschwerden erklären. Allerdings sollte das Klinikum seine Praxis und auch die pauschale Höhe der Gebühren dringend überdenken, zumal als städtisches Unternehmen. Für das Image des Hauses ist so eine Praxis jedenfalls kontraproduktiv.

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