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Wer mit diesem Aufzug fahren will, braucht einen extra Schlüssel dafür.

© C. Fratzke

Kommentar über den Fahrstuhl an der Uferpromenade: Beim Schlüsselzwang darf es nicht bleiben

Es klingt wie ein schlechter Scherz, dass der Aufzug an der Alten Fahrt nur mit einem Schlüssel genutzt werden kann, der extra bestellt werden muss. Wie kann man diese groteske Lösung als Behindertenbeauftragter der Stadt und als Oberbürgermeister einfach so hinnehmen? Ein Kommentar.

Es klingt wie eine Geschichte aus der „Versteckten Kamera“, nur dass man vergeblich auf den Moderator wartet, der lächelnd um die Ecke kommt: Na, reingefallen? Der Aufzug zur neuen Uferpromenade an der Alten Fahrt kann nur mit einem Spezialschlüssel genutzt werden. Der Schlüssel kostet 20 Euro, muss in Darmstadt bestellt werden, ist nur für Menschen mit einem bestimmten Behinderungsgrad erhältlich und all diese Informationen sind vor Ort nirgends zu erfahren. Schon dass es die Stadt nicht geschafft hat, die Promenade einfach per Rampe barrierefrei zugänglich zu machen für Rollifahrer, Eltern mit Kinderwagen und all diejenigen, die nicht mehr ganz so fit sind auf den Beinen, ist ein Desaster. Wie mit dem Spezialaufzug nun die Idee der Barrierefreiheit regelrecht konterkariert wird, ist skandalös.

Wofür wird im Rathaus ein Behindertenbeauftragter bezahlt, wenn er bei einer offensichtlichen Fehlplanung nicht Einspruch erhebt? Wie können ein Oberbürgermeister und ein Sanierungsträger-Chef, die beide über kurz oder lang möglicherweise auch lieber den Aufzug als die Stufen nutzen wollen oder müssen, diese groteske Lösung hinnehmen – und nicht spätestens bei der Vorführung zur Einweihung auf eine Änderung drängen? Eines ist klar: Beim Schlüsselzwang darf es nicht bleiben.


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