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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Bürgerbegehren kann das alte Fachhochschul-Gebäude abgerissen werden.

© A. Klaer

Kommentar über Bürgerinitiative „Mitte neu denken“: Initiative verdient größten Respekt

Das Verwaltungsgericht bestätigt: Das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte ist rechtlich unzulässig. Doch die Initiative hat trotzdem viel erreicht, meint PNN-Autor Peer Straube.

Von Peer Straube

Potsdam - Manchem war die demonstrative Gelassenheit schon unheimlich, mit der in den Chefetagen des Rathauses und der Pro Potsdam dem Urteil zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entgegengesehen wurde. Die Zweifler sehen sich nun eines Besseren belehrt. Das städtische Rechtsamt hat, was bekanntlich nicht immer vorkommt, die Situation diesmal richtig eingeschätzt. Das von fast 15 000 Potsdamern unterschriebene Bürgerbegehren, mit dem ein „Ausverkauf der Mitte“ verhindert werden sollte, ist rechtlich unzulässig, so hat es jetzt auch das Verwaltungsgericht bestätigt.

Dessen Argumente sind in ihrer geballten Wucht so durchschlagend, dass es sich diesmal sozial gerechter als geplant. Und dafür verdient die Initiative größten Respekt.

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