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Klipps Haus darf ohne Folgen bleiben: Ende einer Affäre

Sein zu groß gebautes Eigenheim hat für den Ex-Baudezernenten Klipp keine weiteren Folgen. Ein Abriss des Hauses kann die Stadt nicht verlangen - Klipp könnte sonst Schadensersatz fordern.

Nauener Vorstadt - Im Fall des zu groß gebauten Eigenheims des 2015 abgewählten Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne) zieht das Rathaus keine weiteren Konsequenzen. Das sagte Stadtsprecherin Christine Homann auf PNN-Anfrage. „Das Gebäude ist – wie auch die anderen Gebäude, die im Geltungsbereich des dortigen B-Plans liegen – genehmigt.“ Damit ist die Affäre um Klipps Haus und seine Einflussnahme auf die ihm unterstellten Rathausmitarbeiter im Genehmigungsverfahren für den Bauantrag aus Sicht der Stadt beendet.

Und das, nachdem vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt wurde, dass eine jahrelang vom Bauamt vertretene Auffassung zum Status der Straße rechtswidrig war: nämlich, dass die Anliegerstraße an dem Haus, die teils Klipp gehört, öffentlich und keine Privatstraße ist. Damit war klar geworden, dass der Privatbau des über die Hausbau-Affäre gestürzten Beigeordneten nach den Vorgaben des Bebauungsplanes nur 118 statt jetzt 169 Quadratmeter Wohnfläche hätte haben dürfen. Das Eigenheim nahe dem Jungfernsee ist wie berichtet also rund ein Drittel größer als erlaubt. Sprecherin Homann sagte dazu, nachträglich habe sich zwar „die Beurteilung der Widmungssituation bezüglich der anrechenbaren Grundstücksfläche für die Grundstücke und damit für mehrere Bauherren geändert“, eben durch das Urteil. „Dies kann aber nicht den einzelnen Bauherren angelastet werden“, so die Sprecherin.

Klipp selbst nutzt das Haus nicht mehr

Schon während des Verfahrens war schnell klar geworden, dass die Stadt zum Beispiel keinen Abriss von Klipp verlangen kann – dann hätte Klipp Schadensersatz fordern können, weil die Behörde eine falsche Baugenehmigung erteilt hätte. Erwogen worden war auch, das Problem über eine Änderung im Bebauungsplan zu lösen. Das sei auch grundsätzlich möglich – könnte jedoch nur eine Bestätigung der Bestandssituation zum Gegenstand haben, so Sprecherin Homann: „Da das städtebauliche Ergebnis im Kern ja ausdrücklich dem Konzept entspricht, das der Entwicklung des Bebauungsplans zugrunde gelegen hat.“ Daher wäre eine Änderung des Planwerks – angesichts des erwarteten Aufwands – „aktuell nicht verhältnismäßig“, so die Sprecherin.

Klipp selbst, der für die PNN nicht zu erreichen war, nutzt das Haus nicht mehr. Laut Nachbarn soll er für einen neuen Job in ein anderes Bundesland verzogen sein. Die zu groß gebaute Immobilie auf einem 830 Quadratmeter großen Grundstück stand zuletzt als „ökologisches Einfamilienhaus“ auf Wohnportalen zur Vermietung: Für monatlich 2750 Euro Kaltmiete. Juristisch sei das kein Problem, Klipp könne von dem Haus weiter profitieren, sagte der Potsdamer Verwaltungsrechtler Thorsten Ingo Schmidt auf PNN-Anfrage. Schließlich habe Klipp eine bestandskräftige, wenngleich aber eben auch rechtswidrige Genehmigung. Ähnlich äußerte sich das Vorstandsmitglied der Antikorruptionsorganisation „Transparency International“, Gisela Rüß. Sie sagte: „Es ist ja nicht so, als wenn der Vorgang keine Folgen für ihn gehabt hätte – schließlich hat er seinen Job verloren.“ 

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