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Landeshauptstadt: Klinikum zahlt Ausgabegebühr für Leichnam zurück

Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam zahlt eine umstrittene Pauschalgebühr für Verstorbene zurück. Diese hatte eine Berlinerin entrichten müssen, als sie den Leichnam ihres Vaters abholte.

Potsdam - Eine Berlinerin hat gegen das kommunale Klinikum „Ernst von Bergmann“ erfolgreich die Rückzahlung einer umstrittenen Pauschalgebühr für Verstorbene erstritten. Die Akten des Falls liegen den PNN vor. Allerdings handelt es sich um eine Einzelentscheidung aus Kulanz und ohne rechtliche Bindung für vergleichbare Fälle, wie das Klinikum betont.

Kühlung kostet Geld

Wie schon vor einem Jahr berichtet war die Berlinerin Katrin Jonas wegen der Gebühr, die sie für den Leichnam ihres im Klinikum verstorbenen Vaters entrichten musste, schon im Dezember 2017 gegen die von ihr genannte „Ausgabegebühr“ vorgegangen. Denn als die von ihr beauftragte Bestatterin den Leichnam drei Tage nach dem Tod zur Beerdigung abholen wollte, musste sie pauschal einen Betrag von 59,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer entrichten. Das Klinikum hatte das Vorgehen damals verteidigt: Solche Gebühren würden auch von anderen Krankenhäusern in Deutschland genommen, unter anderem müsse das Haus die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Verstorbenen im Kühlraum bei konstant vier Grad Celsius gewährleisten. Allerdings hatten Juristen und Bestattungsexperten durchaus Zweifel geäußert. So dürfe man bei den durchaus unterschiedlichen Liegezeiten der Verstorbenen nicht pauschal abrechnen, lautete ein Kritikpunkt. Zudem hatte die Berlinerin damals einen Abholschein erhalten, auf dem stand: „Die Ausgabe der/des Verstorbenen ist gebührenpflichtig.“ Auch diese Formulierung sei rechtswidrig, hieß es damals.

Nach einem entsprechenden PNN-Bericht änderte das Klinikum auch kurzfristig seine Praxis – nun werden Tagessätze von 20 Euro erhoben. Auch die kritisierte Formulierung wurde verändert.

Doch Katrin Jonas gab sich damit nicht zufrieden – und leitete mit Hilfe eines Anwalts ein letztlich erfolgreiches Mahnverfahren gegen das Klinikum ein, um sich das Geld zurückzuholen. Denn im April meldete sich die zuständige Tochterfirma des Klinikums bei der Frau und teilte mit, man werde ihr das Geld zurückgeben – „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden“. Allerdings erfolgte zunächst keine Zahlung, sodass die Berlinerin doch noch vor Gericht zog – in der Folge überwies das Klinikum inzwischen den strittigen Betrag.

Doch eine Präzedenzwirkung habe das nicht, machte eine Sprecherin des Klinikums auf Anfrage deutlich – denn für die Erhebung der Gebühren bestehe eine gesetzliche Grundlage, auch weil man damit gesetzlich geregelte Aufgaben von Bestattungsunternehmen übernehme. Das liege auch im Interesse der Angehörigen, betonte die Sprecherin. Dafür stünden 34 Kühlplätze in der Pathologie zur Verfügung. Unter den rund 43 000 stationären Patienten pro Jahr, die im Klinikum behandelt werden, treten rund 1000 Todesfälle auf.

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