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Juwel für Ausflügler. Die Zukunft des Bürgershofes in Klein Glienicke ist ungewiss. Der Investor will dort Wohnhäuser errichten. Die Stadt bringt aber denkmalrechtliche Argumente vor, um das zu verhindern.

©  Andreas Klaer

Klein Glienicke: Wie geht es für den Bürgershof weiter?

Wie stehen die Chancen für einen Erhalt des beliebten Ausfluglokals Bürgershof in Klein Glienicke? Aus Sicht der Stadt Potsdam besteht Denkmalschutz für das Gebäude. Das sieht der Eigentümer anders.

Klein Glienicke - Hohe Hürde für den Abriss des traditionsreichen Ausflugslokals Bürgershof: Aus Sicht der Stadt besteht für das Gebäude Denkmalschutz. Das sieht der Eigentümer, der dort Wohnhäuser errichten will, entschieden anders. Ein erneuter Rechtsstreit droht. Allerdings macht der Eigentümer auch einen Kompromissvorschlag zum Erhalt des beliebten Restaurants samt Biergarten, gelegen am Wasser gegenüber dem Welterbepark Babelsberg.

Ende September waren zwei Bauvoranfragen der am Berliner Kurfürstendamm ansässigen Bürgershofs GmbH bekannt geworden (PNN berichteten) – für den Abriss der bisherigen Schankhalle und für die Errichtung eines zwei- bis dreigeschossigen Wohnhauses an gleicher Stelle, wie die Bauverwaltung jetzt auf Anfrage des Grünen-Stadtverordneten Andreas Walter bestätigte. Zudem sei auf dem Areal ein freistehender Dreigeschosser mit Wohnungen vorgesehen.

Unzumutbarkeit eines Erhalts müsste umfangreich nachgewiesen werden

Doch ob diese Planung genehmigt werden kann, ist die Frage. Stadtsprecher Jan Brunzlow sprach gegenüber den PNN zwar von einem laufenden Verfahren. Allerdings liege der Bürgershof im Gebiet des Unesco-Welterbes, damit gelte die Denkmalbereichssatzung „Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft“. Demnach unterliegen Anlagen in Klein Glienicke, die dort das historische Erscheinungsbild prägen, den Schutzbestimmungen des Landesdenkmalschutzgesetzes, wie Brunzlow erklärte. Danach besteht eine Erhaltungspflicht für Denkmale, die Unzumutbarkeit eines Erhalts muss umfangreich nachgewiesen werden.

Der Bürgershof-Geschäftsführer, der Jurist Gunnar Schnabel, sieht das deutlich anders. Die genannte Denkmalsatzung aus dem Jahr 1996 schütze nur die historischen Grundrisse. Es verbiete aber generell nicht die Veränderung des Erscheinungsbildes durch geplante Neubauvorhaben. Daher sei die von der Potsdamer Denkmalpflege bereits vorgebrachte Rechtsmeinung eines Abrissverbotes für den Bürgershof „offensichtlich falsch“, wie Schnabel den PNN auf Anfrage mitteilte. Er beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008, an dessen Vorgaben sich seine Pläne ausdrücklich halten würden, so der Anwalt.

Juristische Niederlage für Denkmalpflege

Wie berichtet hatte die Potsdamer Denkmalpflege 2008 eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Amt musste nach langem Streit eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den – nie erfolgten – Wiederaufbau des Hotels Bürgershof erteilen, das 1971 für den DDR-Grenztodesstreifen gesprengt worden war. Der Tenor des rechtskräftigen Richterspruchs damals: Schützenswerte Sichtbeziehungen in dem Bereich der dortigen Waldmüllerstraße seien ohnehin zerstört und könnten von einer angemessenen Bebauung nicht weiter beeinträchtigt werden. Dagegen hatten die städtischen Denkmalpfleger wiederum den in dem Bereich geltenden Umgebungsschutz als beeinträchtigt angesehen. Laut Gericht würden aber die Interessen des Klägers an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks überwiegen, wie es damals hieß.

Daher steht für Schnabel fest: „Die Meinung der Denkmalpflege verkennt wieder einmal die Rechtslage.“ Allerdings sieht er auch Kompromissmöglichkeiten, wie das so besonders gelegene Ausflugslokal gesichert werden könne. So bestünden seit 2003 „strangulierende Auflagen“ durch die Denkmalpflege. Als Beispiel nannte Schnabel die vorgegebene Sitzplatzanordnung im Biergarten. Demnach müssten die Gäste 25 Meter von der Uferlinie entfernt sitzen, „versteckt“ hinter einer „exakt vorgegebenen Hainbuchenhecke“. Viele Gäste würden auf diese Regelung mit Unverständnis reagieren. Für eine wirtschaftliche und langfristige Nutzung des Bürgershofes über 2017 hinaus – der Betrieb in dem Jahr sei gesichert – müsste eine Vereinbarung gefunden werden, die kritisierten Auflagen zu verändern. Ziel müsse der historische Zustand sein: In dem 1873 errichteten Bürgershof sei die Biergartennutzung bis an die Uferlinie möglich gewesen sei. Die Stadtverwaltung ließ am Mittwoch offen, ob die Forderung akzeptabel ist oder nicht.

Areal gelangte in Besitz der Stadt Potsdam

Um den Bürgershof gibt es seit Jahrzehnten Streit. Nach der Wende stellten die vormaligen Eigentümer einen Antrag auf Rückübertragung des Grundstückes. Zunächst gelangte das Areal aber in den Besitz der Stadt Potsdam. Es folgte ein langer Rechtsstreit, der für die Eigentümer 2002 mit dem Rückerwerb des Areals nach dem Mauergrundstücksgesetz endete. Nach der Sanierung der früheren Stehbierhalle konnte der Restaurantbetrieb ab Sommer 2004 wieder aufgenommen werden.

Und noch etwas ist bemerkenswert: In ihrer Anfrage hatten die Grünen auch gefragt, wie das Bauvorhaben am Bürgershof in Einklang mit dem Uferwegekonzept gebracht werden kann – Letzteres sieht bekanntlich die freie Zugänglichkeit für Potsdamer Ufer vor. Dazu verwies die Bauverwaltung auf eine Besonderheit: Das Bürgershof-Areal ist aus dem seit 2005 geltenden Bebauungsplan für Klein Glienicke ausgenommen worden, auch im Zuge der Bau-Streitigkeiten um das Areal und um die Entwicklung im restlichen Klein Glienicke planmäßig fortführen zu können, wie es die Bauverwaltung schildert. Die Folge: „Eine öffentliche Nutzbarkeit der ufernahen Flächen kann daher rechtlich nicht gefordert werden.“ Man sei daher auf das Entgegenkommen der Eigentümer für einen freien Uferweg angewiesen, räumte die Verwaltung ein.

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